Experimentelle Untersuchungen, die für den Vollzug von Stoffgesetzen (Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzmittel- und Biozidverordnung etc.) herangezogen werden, müssen nach den Anforderun-gen des Qualitätssicherungssystems der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt werden. Das sieht Paragraf 19 des Chemikaliengesetzes vor. Diese Qualitätssicherung ist notwendig, um im Einzelfall Angaben von Antragstellerinnen und Antragstellern gegenprüfen zu können. Das gilt insbesondere bei sich widersprechenden Ergebnissen. Die GLP dient auch der Glaubwürdigkeit: Dies ist besonders im stofflichen Bereich wichtig, wo das UBA unmittelbare Vollzugskompetenzen hat.
Im April 2006 wurde das Ökotoxikologielabor im heutigen UBA-Fachgebiet IV 2.4 inspiziert und in das GLP Überwachungsprogramm der staatlichen Überwachungsbehörden aufgenommen (Urkunde siehe unten). Die letzte Wiederholungsinspektion wurde im Mai 2019 erfolgreich absolviert (Urkunde siehe unten).
Das Ökotoxikologielabor führt Untersuchungen zur Klärung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen wie z.B. der Toxizität verschiedener Nano-Materialien oder von Kombinationswirkungen verschiedener Stoffe im Wasser durch. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Entwicklung neuer Umweltlabortests, um die Wirkung von Umweltchemikalien im Wasser detaillierter beschreiben zu können.