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Cover des Berichts "Evaluierung der 1. BImSchV von 2010"
Wirtschaft | Konsum, Luft

Evaluierung der 1. BImSchV von 2010


Mit der Novellierung der 1. ⁠BImSchV⁠ 2010 wurden insbesondere Vorschriften für Festbrennstofffeuerungen überarbeitet sowie neue Vorgaben ergänzt. Zum einen wurden die Emissionsgrenzwerte für neue Anlagen deutlich verschärft und zum anderen wurden erstmals auch für bestehende Anlagen im Endkundenbereich – mit Übergangsfristen – neue Grenzwerte festgelegt und mit Nachrüst- oder Stilllegungspflichten verbunden.

Da Einzelraumfeuerungsanlagen anzahlmäßig deutlich relevanter sind als Festbrennstoffkessel und ihre spezifischen Realemissionen signifikant über denen moderner Kessel liegen und sie keiner regelmäßigen Emissionsmessung im Betrieb unterliegen, besteht besonderer Forschungsbedarf zur Klärung der Auswirkungen der Novelle der 1. BImSchV in diesem Anlagensegment.

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Reihe
Texte | 87/2024
Seitenzahl
185
Erscheinungsjahr
Juni 2024
Autor(en)
Dr. Ingo Hartmann, Dr. Volker Lenz, Christian Thiel, Tobias Ulbricht
Forschungskennzahl
3717 51 352 0
Verlag
Umweltbundesamt
Links
UBA Themenseite Kleinfeuerungsanlagen
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
3922 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Feinstaub  Kleinfeuerungsanlag  Einzelraumfeuerung  Kaminofen  1. BImSchV  Staubabscheider

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 03.06.2024):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-1-bimschv-von-2010