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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Möwen auf einer Mülhalde

Ein komplexes Regelsystem verhindert, dass Abfall einfach ins Ausland auf eine Deponie gebracht wird
Quelle: CC Vision

Noch Mitte der 1970er-Jahre wurden gefährliche Abfälle illegal im In- und Ausland entsorgt. Dieser Giftmüllskandal führte weltweit zu dem Wunsch, die grenzüberschreitenden Abfallverbringungen in geordnete Bahnen zu lenken oder ganz zu unterbinden. Ergebnis des langjährigen politischen Prozesses ist ein komplexes Regelsystem aus internationalen, europäischen und nationalen Vorschriften.

11.01.2019

Abfallverbringungsrecht

Das in Deutschland geltende Abfallverbringungsrecht basiert auf der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA). Diese baut wiederum auf dem Basler Übereinkommen und dem ⁠OECD⁠-Ratsbeschluss auf. Das Basler Übereinkommen wurde mit dem Ziel erarbeitet, die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer einzuschränken. Parallel zum Basler Übereinkommen wurde für die OECD-Staaten mit dem OECD-Ratsbeschluss ein System für die Notifizierung, Identifizierung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung geschaffen. 

Ergänzt werden diese Vorschriften durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Es beinhaltet die notwendigen rechtlichen Regelungen unter anderem zur Umsetzung des Basler Übereinkommens in Deutschland. Gleichzeitig enthält es notwendige Ergänzungen zur VVA, beispielsweise ergänzende Regelungen zu Wiedereinfuhrpflichten, zur Sicherheitsleistung, zur Zuweisung von Behördenzuständigkeiten (Genehmigungsbehörden für Export und Import in den Bundesländern und für den Transit das Umweltbundesamt), zum Datenaustausch sowie zu Bußgeldvorschriften. Weitere Informationen zu rechtlichen Grundlagen.

Die Anlaufstelle Basler Übereinkommen im ⁠UBA⁠ ist Genehmigungsbehörde für die Verbringung von Abfällen durch Deutschland. Sie erstellt eine Statistik über die grenzüberschreitend verbrachten Abfälle und gibt praktische Hilfestellungen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung.

Links

  • BMU
  • Kommission der Europäischen Union (EU)
  • Vollzugsnetzwerk der Europäischen Union zur Abfallverbringung/eng
  • OECD (englisch)
  • Sekretariat des Basler Übereinkommens (SBC) (englisch)
  • Kolloqium: 20 Jahre Anlaufstelle Basler Übereinkommen

Dokumente

  • 10 Jahre Anlaufstelle Basler Übereinkommen & 6. Internationale EDEN Konferenz
Artikel:

Schlagworte:
 Abfallverbringung  Giftmüll  Gefährliche Abfälle  Abfallverbringung ins Ausland  Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen  Baseler Übereinkommen  Abfallverbringungsgesetz  AbfVerbrG Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 11.01.2019):https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung?listpart=7&rate=pWHJCtEeqv9u0pfcWmx5zx7QQYC0nzNS_NAB6WxIiKM