Umweltbundesamt

Home > Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie

Cover TEXTE
Wirtschaft | Konsum, Abfall | Ressourcen

Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie


Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen zukünftig für die Kosten aufkommen, die die im öffentlichen Raum also beispielsweise in Parks oder Straßen entsorgten Abfälle ihrer Produkte verursachen. Zu übernehmen sind insbesondere die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Studie hat Kosten und Abfallzusammensetzungen analysiert und ein Modell zur Einnahme und Verteilung produktbezogener Kostenbeiträge entwickelt. Die Studie hat ergeben, dass sich die von den betroffenen Herstellern zu tragenden Kosten jährlich auf insgesamt 434 Millionen Euro belaufen. Davon ausgehend wurden individuelle Abgabesätze für die betroffenen Produktgruppen ermittelt, die minimal 0,001 €/kg für Getränkebehälter (bepfandet) und maximal 8,945 €/kg für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigem Filter und Filter für Tabakprodukte betragen. Die Abgabensätze als auch das entwickelte Punktesystem zur Mittelauskehr an die öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigte bilden zukünftig die Berechnungsgrundlage für die Ein- und Auszahlungen in den vom Umweltbundesamt zu betreibenden Einwegkunststofffonds.

Downloaden
Reihe
Texte | 132/2022
Seitenzahl
222
Erscheinungsjahr
November 2022
Autor(en)
Dr. Henning Wilts, Rüdiger Reuter, Marieke Eckhardt, Romy Kölmel, Dr. Bärbel Birnstengel, Nicolas Cayé, Kurt Schüler, Dr. Anno Oexle, Thomas Lammers
Weitere Dateien
Anhang IX: Schätzung der Anzahl der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3721 33 301 0
Verlag
Umweltbundesamt
Links
UBA-Themenseite: Einwegkunststofffonds
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
9855 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Einwegkunststofffonds

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 07.03.2023):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erarbeitung-eines-kostenmodells-fuer-die-umsetzung?rate=RpV8Dxvn7JEd7ifZLuVXo-4OtJiYvV8GOj_GnKA3a88