Umweltbundesamt

Home > Neues Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Neues Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Ein E-Auto wird aufgetankt.

Ein Elektroauto hat im Betrieb null CO₂-Emissionen.
Quelle: Michael Flippo / Fotolia.com

Seit dem 2. August 2021 müssen öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) bei neuen Ausschreibungen gemäß VgV und SektVO für Beschaffung, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen sowie bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen berücksichtigen.

28.09.2021

Es dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie (EU) 2019/1161 (Clean Vehicles Directive). Die Richtlinie (EU) 2019/1161 ändert die bisherige EU-Richtlinie (2009/33/EG) über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.

Das Gesetz gilt für Beschaffungen, bei denen der jeweils geschätzte Auftragswert die geltenden EU-Schwellenwerte erreicht (siehe § 106 GWB). Dies gilt auch für Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG.
Die bisherigen verpflichtenden umweltschutzbezogenen Vorgaben zur Beschaffung von Straßenfahrzeugen in § 68 VgV bzw. § 59 SektVO sind mit Wirkung zum 02. August 2021 entfallen.

Im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz werden Definitionen für saubere bzw. emissionsfreie Fahrzeuge aufgestellt. Diese sauberen Fahrzeuge müssen die im Gesetz festgelegten Quoten an der Zahl aller im Rahmen europaweiter Ausschreibungen während eines Referenzzeitraums beschafften Fahrzeuge erreichen (Mindestziele). Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge liegt die Quote bei 38,5 %.
Die Mindestziele beziehen sich auf den Ausstoß von Luftschadstoffen und CO2 (bei leichten Nutzfahrzeugen) bzw. den Einsatz alternativer Antriebe (bei schweren Nutzfahrzeugen).
Ausnahmen gelten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit u.a. für Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie reine Reisebusse.

Links

  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161
  • Informationen des BMDV zum SaubFahrzeugBeschG
  • FAQs des BMDV zum SaubFahrzeugBeschG
  • Richtlinie (EU) 2019/1161 (Clean Vehicles Directive)
  • SaubFahrzeugBeschG - Leitfaden für Vergabestellen (Mai 2022)
Artikel:

Schlagworte:
 Straßenfahrzeug  saubere Straßenfahrzeuge  Öffentliche Beschaffung Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 04.07.2023):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-gesetz-ueber-die-beschaffung-sauberer