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Chemikalien

Chemikalien in Produkten: Wichtige Informationen für Händlerinnen und Händler


Die Mitteilungspflicht besteht z.B. nicht, wenn der ⁠Stoff⁠ bereits für die betreffende Verwendung unter ⁠REACH⁠ registriert wurde (Art. 7, Abs. 6). In diesem Fall müssen Sie gegenüber den Überwachungsbehörden nachweisen können, dass Sie sich aktiv über die Existenz einer solchen Registrierung informiert haben. Informationen über registrierte Verwendungen können Sie z.B. über das Sicherheitsdatenblatt, Webseiten von Zulieferern oder durch direkte Nachfrage innerhalb der Lieferkette erhalten.  

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Reihe
Broschüren
Seitenzahl
2
Erscheinungsjahr
Januar 2012
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
2583 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 REACH  Einzelhandel  Reach-Richtlinie  EU-REACH-Verordnung  Chemikalien  Weichmacher  Besonders bedenkliche Chemikalien

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 08.07.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalien-in-produkten-wichtige-informationen