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Luft, Gesundheit

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden


Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. 

Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und ⁠UBA⁠ erarbeitet wurde, Auskunft. 

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Reihe
Leitfäden und Handbücher
Seitenzahl
29
Erscheinungsjahr
April 2020
Autor(en)
BAuA, BBSR, UBA
Dateigröße
341 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Asbest

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 29.04.2020):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitlinie-fuer-die-asbesterkundung-zur-vorbereitung