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Papierherstellung

Aufbereitung von Daten der Emissionserklärungen gemäß 11. BImSchV aus dem Jahre 2004 für die Verwendung bei der UNFCCC- und UNECE-Berichterstattung


Für Anlagen zur Papierherstellung (Nr. 6.2 Spalte 1 und 2 der 4. ⁠BImSchV⁠) sind Emissionsfaktoren für die Emissionskomponenten Kohlenmonoxid und Schwefeloxide zu bestimmen. Basis dieser Auswertungen sind die Daten zur Emissionserklärung aus dem Jahre 2004, in denen insgesamt 142 Arbeitsstätten Emissionen aus dem Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe erklären.

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Reihe
Texte | 19/2010
Seitenzahl
51
Erscheinungsjahr
März 2010
Autor(en)
Martin Heirich
Zugehörige Publikationen
AsphaltmischanlagenDachbahnenfabrikenKeramische IndustrieLageranlagenStationäre VerbrennungsmotorenTierkörperbeseitigungsanlagen
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3707 42 103/ 01
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
3177 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Emissionserklärung  11. BImSchV  Emissionen in die Luft  Emissionsfaktor  Papierherstellung  Papiermaschine  Kohlenmonoxid  Schwefeldioxid  Energiebilanz  Biobrennstoff

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 25.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/papierherstellung