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Rechtliche Würdigung der Empfehlungen und Leitlinien des Umweltbundesamtes am Beispiel der "Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Epoxidharzbeschichtungen im Kontakt mit Trinkwasser"


Für die Verknüpfung von Rechtsvorschriften und technischen Regeln bzw. Normen ist die Verfassungsmäßigkeit verschiedener Modelle diskutiert worden. Leitender Gesichtspunkt ist dabei, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber für die jeweiligen technischen Risiken die „wesentlichen Entscheidungen“ selbst zu treffen hat. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen gehen von der Unvermeidbarkeit der Aufgabenübertragung auf technische Regelsetzer in weiten Bereichen des Technik- und Umweltrechts aus und sollen die Vorzüge der Verweisung auf technische Normen nicht mindern. Statt dessen sollen sie Kompensationen für den Verlust an Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Legitimation, verfahrensmäßigem Schutz der Grundrechte und Publizität schaffen.

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Reihe
Texte | 11/2007
Seitenzahl
177
Erscheinungsjahr
März 2007
Autor(en)
Prof.Dr. Josef Falke, Davor Susnjar
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
363 01 103
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
654 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Epoxidharz  Antizipiertes Gutachten  Normkonkretisierung  Gesundheitliche Bewertung

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 10.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rechtliche-wuerdigung-empfehlungen-leitlinien-des