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Fortschreibung des Konzeptes zur Bewertung von Risiken bei Freisetzungen und dem In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränderten Organismen


Gemäß Paragraph 16 (4) des Gentechnikgesetzes ist das Umweltbundesamt bei der Genehmigung von Freisetzungen als Einvernehmensbehörde eingebunden. Beim Inverkehrbringen ist eine Stellungnahme des ⁠UBA⁠ einzuholen und für die Zukunft ist auch hier die Stellung als Einvernehmensbehörde vorgesehen. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können und um die Entscheidungsfindung vergleichbar und nachvollziehbar zu machen, hat das UBA, aufbauend auf die bisherigen Vollzugserfahrungen, ein Konzept zur Risikoabschätzung erarbeitet, das auch in die Arbeit internationaler Gremien (EU, ⁠OECD⁠, Umsetzung Biosafety-Protokoll) eingespeist werden soll.

Seitenzahl
423
Erscheinungsjahr
Januar 2004
Autor(en)
B. Breckling, u.a.
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
201 67 430/01
Verlag
Erich Schmidt Verlag GmbH
Links
Erich Schmidt Verlag GmbH
Preis
58,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Gentechnikgesetz  Gentechnisch veränderte Organismen  Genehmigungsbehörde  Risikoanalyse

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 18.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fortschreibung-des-konzeptes-zur-bewertung-von