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Überprüfung internationaler wasserwirtschaftlicher Übereinkommen im Hinblick auf die Implementierung der Wasserrahmenrichtlinie


Im Jahr 2000 verabschiedete die EG nach langen Vorarbeiten die sog. "⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠" (WRRL), die am 22.12.2000 in Kraft getreten ist und bis zum 22.12.2003 umzusetzen ist (Art. 23 I WRRL). Die Wasserrahmenrichtlinie soll die bisherige Gewässerschutzpolitik der Gemeinschaft auf eine neue Grundlage stellen und auch inhaltlich in verschiedener Hinsicht reformieren, dies auch und gerade vor dem Hintergrund der Defizite – insbesondere in Bezug auf die Implementation – der bis dahin vorherrschenden Ansätze. 

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Reihe
Texte | 17/2002
Seitenzahl
163
Erscheinungsjahr
Mai 2002
Autor(en)
Astrid Epiney, Andreas Felder
Kurzfassung
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
201 21 213
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
872 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 EG-Wasserrahmenrichtlinie  Internationales Übereinkommen  EU-Umweltrecht  Gewässerüberwachung

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.08.2019):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueberpruefung-internationaler