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Neue Umwelterklärung des UBA veröffentlicht

EMAS-Logo auf der Eingangstür des UBA-Dienstgebäudes in Dessau-Roßlau

Das UBA war 2001 die erste Bundesbehörde, die für ihr Umweltmanagement das EMAS-Zertifikat bekam
Quelle: Umweltbundesamt

Bis 2030 möchte das Umweltbundesamt seine eigenen CO2-Emissionen um 70 Prozent reduzieren, die erneuerbare Energieerzeugung verdoppeln und die Emissionen der Dienstwagen auf null senken. Das sind drei der Ziele, die sich das UBA auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Behörde selber setzt und die es nun in seiner neuen Umwelterklärung veröffentlicht.

20.04.2018

Bis 2025 plant das Umweltbundesamt die ⁠CO2⁠-Emissionen an seinen derzeit 15 Standorten um 30 Prozent zu verringern, bis 2030 sogar um 70 Prozent. Hierzu stellt die Behörde die höchsten Anforderungen an seine laufenden und geplanten Bauvorhaben. Das neue Gebäude in Dessau-Roßlau soll deutlich mehr Energie erzeugen, als es verbraucht. Mit dem Abschluss weiterer Baumaßnahmen, u.a. in Berlin und Bad Elster (Sachsen), will das ⁠UBA⁠ seinen Energiebedarf perspektivisch vollständig aus erneuerbaren Energien decken.

Auch im Bereich Mobilität setzt sich das Amt neue Ziele. Bis 2020 sollen die Fahrzeuge im Fuhrpark 20 Prozent weniger CO2 und 90 Prozent weniger Stickoxide emittieren, 2030 sollen sie gar keine Emissionen mehr aufweisen. Für die Mitarbeitenden gelten Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen. Durch deutlich verbesserte Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten wird das UBA verstärkt Arbeitswege und damit CO2-Emissionen vermeiden.

Im Rahmen seiner Beschaffung stellt das Amt hohe Anforderung an die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit, wie sie z.B. dem Blauen Engel zugrunde liegen. Künftig plant das UBA wichtige Aufträge klimaneutral zu vergeben.

2016 begann das UBA eine Pilotphase für treibhausgasneutrale Veranstaltungen, die es im Hinblick auf Veranstaltungen der Bundesregierung und anderer Organisationen auswertet. Spätestens ab 2022 sollen alle Veranstaltungen des UBA treibhausgasneutral ablaufen.

Links

  • Umweltmanagement im UBA

Publikationen

  • EMAS-Umwelterklärung des Umweltbundesamtes 2017
  • Ratgeber: Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 02.05.2019):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-umwelterklaerung-des-uba-veroeffentlicht