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UBA-Leitlinie: Trinkwasserüberwachung an Risiken anpassen

Ein Glas wird unter einem Wasserhahn gefüllt.

Leitlinien des UBA geben Hilfestellung für Wasserwerke bei der Trinkwasserüberwachung.
Quelle: Elena Elisseeva / Thinkstock

Am 9. Januar 2018 tritt die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft. Trinkwasserversorger können ihre Probennahme zukünftig an vor Ort relevante Risiken anpassen. Eine UBA-Leitlinie gibt Hilfestellung.

08.01.2018

Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2017 der Änderung der Trinkwasserverordnung zu. Eine der wesentlichen Neuerungen: zentrale Wasserwerke und dezentrale kleine Wasserwerke können auf Basis der Ergebnisse einer Risikobewertung von dem festgelegten Parameterumfang sowie der vorgegebenen Häufigkeit der Untersuchungen abweichen. Die Leitlinien des UBA geben Hilfestellung zur Umsetzung dieser risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP).

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  • Empfehlungen und Stellungnahmen zu Trinkwasser
  • Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 09.01.2018):https://www.umweltbundesamt.de/themen/uba-leitlinie-trinkwasserueberwachung-an-risiken