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Geänderte EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2018

Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.

05.01.2018

Die neuen Schwellenwerte sind in den Verordnungen (EU) der Kommission vom 18. Dezember 2017 (ABl. L 337 vom 19.12.2017) wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (bisher 209.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)
  • für Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)
  • für Konzessionsvergaben: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro).

Die EU-Vorschriften gelten durch die Verweisung in den Vergabeordnungen unmittelbar. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist daher nicht erforderlich.

Links

  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/2364 vom 18. Dezember 2017
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/2365 vom 18. Dezember 2017
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/2366 vom 18. Dezember 2017
  • Verordnung (EU) 2017/2367 vom 18.Dezember 2017
  • Bekanntmachung BAnz AT 29.12.2017 B1
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Schlagworte:
 Schwellenwerte  öffentliche Aufträge  Öffentliche Beschaffung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 12.01.2018):https://www.umweltbundesamt.de/themen/geaenderte-eu-schwellenwerte-1-januar-2018