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Reform des Europäischen Emissionshandels treibt Klimaschutz voran

dampfende Kühltürme eines Kraftwerks an einem Gewässer

Der Emissionshandel setzt Anreize, mehr in die Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu investieren.
Quelle: Erik Schumann / Fotolia.com

Das UBA begrüßt den am 22. November 2017 von den EU-Mitgliedsstaaten bestätigten Kompromiss zur Reform des Europäischen Emissionshandels. Der Überschuss an Emissionsberechtigungen wird nun deutlich schneller abgebaut als bislang geplant. Damit wird der Emissionshandel voraussichtlich schon 2021 mit Beginn der 4. Handelsperiode wieder knappheitsbedingte Preisanreize für mehr Klimaschutz setzen.

01.12.2017

Zuvor hatten sich Vertreterinnen und Vertreter von Europäischem Parlament, Rat und Kommission in der Nacht vom 08. auf den 09.11.2017 im so genannten Trilog auf die letzten strittigen Punkte zur Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie verständigt. Die Richtlinie bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den Europäischen Emissionshandel. Die Novellierung der Richtlinie ist auch ein wesentlicher Schritt zur Vorbereitung der 4. Handelsperiode (2021-2030).

„Diese umfassende Reform ist ein wichtiger Meilenstein zur Lösung der drängendsten strukturellen Probleme des Europäischen Emissionshandels und wird zu einer deutlichen Stärkung des Klimaschutzes in Europa führen,“ unterstreicht Dr. Michael Angrick, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (⁠UBA⁠).

Ab 2019 werden jedes Jahr 24 statt zwölf Prozent des Überschusses in die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt. Ein weiteres zentrales Element der Reform sieht vor, dass die in der MSR gehaltenen Mengen künftig nicht unbegrenzt in den Markt zurückfließen können und damit mittel- und langfristig die europäischen Klimaschutzziele gefährden. Ab 2023 wird der Bestand in der MSR auf die Höhe der versteigerten Mengen aus dem Vorjahr beschränkt. Die übrigen Berechtigungen werden gelöscht.

Außerdem enthält die Reform erste Elemente, die es den europäischen Mitgliedstaaten künftig erleichtert, ihre nationalen Energie- und Klimapolitiken direkt auf den Emissionshandel abzustimmen. So können verminderte Kohlendioxidemissionen in Folge von Kraftwerksstilllegungen künftig mit Kürzungen der Auktionsmengen im Emissionshandel kompensiert werden.

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament müssen dem Trilog-Ergebnis nun noch formal zustimmen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird über den weiteren Verlauf informieren.

Links

  • mehr zum Emissionshandel auf der Website der DEHSt
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 Emissionshandel  EU-Emissionshandel  EU-Emissionshandelsrichtlinie  Markt  Marktstabilitätsreserve Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 01.12.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/reform-des-europaeischen-emissionshandels-treibt