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Campherstoffe

Eine Frau mit Sonnenhut und Bikini steht an einem See. Man sieht Rücken und Hinterkopf. Das linke Schulterblatt ist mit Sonnencreme eingecremt, in die eine chemische Strukturformel gezeichnet ist.

Sonnencremes und andere Kosmetikprodukte können hormonell wirksame Inhaltsstoffe enthalten.
Quelle: Éva Fetter / Umweltbundesamt

Sind endokrin wirksame Campherstoffe besonders besorgniserregend?

30.05.2016

Am 01. Februar 2016 hat Deutschland der EU die UV-Filtersubstanzen 3-Benzylidencamphor (3-BC) und 4-Methylbenzylidencamphor (4-MBC) als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) vorgeschlagen. Am 08.Juni 2016 stimmte im Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki die überwiegende Mehrheit der Mitglieder dem Vorschlag für 3-BC zu, doch zwei Staaten votierten gegen die Aufnahme in die Kandidatenliste. Den zweiten Vorschlag zog Deutschland nach ausführlicher Diskussion zurück, weil die vorgelegte Bewertung nach der „Read-across“-Methode die anwesenden Vertretenden nicht überzeugen konnte. Nach Behandlung des Vorschlags im ⁠REACH⁠-Regelungsausschuss durch die Kommission, wurde 3-BC am 15.Januar 2019 auf die Kandidatenliste („Kandidatenliste“) aufgenommen.

4-Methylbenzylidencamphor (4-MBC) wird als UV-Filter in verschiedenen Kosmetika eingesetzt. Er ist auf der Liste der zulässigen Kosmetikinhaltsstoffe (Anhang VI der Kosmetikverordnung EC No. 1223/2009) aufgeführt und darf bis zu einer Höchstkonzentration von 4% in Kosmetika enthalten sein (Opinion SCCP/1184/08). 3-Benzylidencamphor (3-BC) hat eine ähnliche Wirkung, darf aber seit Februar 2016 nicht mehr als Kosmetikinhaltsstoff eingesetzt werden. Denn das wissenschaftliche Komitee der EU-Kommission für Verbraucherschutz (SCCS) (früher: SCCP) bewertete 2013 die Verwendung von 3-BC nicht mehr als sicher (Opinion SCCS/1513/13), so dass 3-BC aus der Liste der zulässigen Kosmetikinhaltsstoffe (Kosmetikverordnung vom 16.07.2015) gestrichen wurde (Änderung der Kosmetikverordnung).

Als potente UV Filter stellen beide Stoffe Alternativen zu anderen Gruppen von UV-Filtersubstanzen dar, die bereits in der EU reguliert sind. Durch ihren Einsatz u.a. in Sonnencremes können die Campherverbindungen direkt oder mit einem Umweg über die Kläranlagen in Oberflächengewässer und somit in die Umwelt gelangen.

In Zelltests und Tierversuchen zeigte sich, dass die beiden UV-Filtersubstanzen 3-Benzylidencamphor und 4-Methylbenzylidencamphor wie Hormone wirken und wahrscheinlich schädliche Effekte auf Lebensgemeinschaften in Gewässern (Fische und wirbellose Tiere) haben. Deshalb hat das ⁠UBA⁠ entschieden, die Stoffe als besonders besorgniserregend vorzuschlagen.

Links

  • REACH-CLP Helpdesks
  • ECHA Homepage
  • Wiss. Komitee der EU-Kommission für Verbraucherschutz (SCCS)
  • Opinion SCCS/1513/13
  • Kosmetikverordnung
  • Änderung zur Kosmetikverordnung
  • Kandidatenliste
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 26.07.2019):https://www.umweltbundesamt.de/campherstoffe