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PBT / vPvB

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

REACH stands for registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals
Quelle: Umweltbundesamt

30.05.2016

Bei ⁠PBT⁠- und vPvB-Stoffen sind der Eintrag in die Umwelt und mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme zeitlich oder räumlich voneinander entkoppelt. Die ⁠Vorhersage⁠ langfristiger Wirkungen und die Beurteilung möglicher Schäden ist mit der üblichen Methodik der Risikobewertung (Vergleich zwischen anzunehmender ⁠Exposition⁠ und Wirkung) nicht möglich, weil ⁠Persistenz⁠ und Anreicherung keine belastbare Vorhersage der Exposition erlauben. Dazu kommt eine hohe ⁠Unsicherheit⁠ bezüglich möglicher längerfristiger Wirkungen. Diese lassen sich letztlich bei hoher Persistenz und Anreicherungsfähigkeit nie ausschließen. Einmal eingetretene Schäden sind häufig nicht mehr reparabel.

Durch das Herausstellen der Eigenschaften Persistenz und Bioakkumulationspotenzial in Verbindung mit Toxizität wird der Vorsorgegedanke stärker in der Chemikalienbewertung verankert. So können bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen zur Reduktion des Risikos ergriffen werden.
 
⁠REACH⁠ verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien, bei der Stoffbewertung im Stoffsicherheitsbericht die PBT-Eigenschaften zu ermitteln. Wie das möglich ist und wie ein PBT-Verdacht begründet ist, beschreibt der Leitfaden zu Datenanforderungen und zum Stoffsicherheitsbericht (TGD) (Basisinformationen / Zusatzinformationen). Können die PBT-Eigenschaften mit den vorliegenden Informationen nicht ermittelt werden, ist ein Vorschlag für die weitergehende Prüfung einzureichen.

Die ⁠REACH-Verordnung⁠ sieht ein Zulassungsverfahren für besonders Besorgnis erregende Stoffe vor, welche von der ECHA auf der sogenannten Kandidatenliste veröffentlicht werden. Der Art. 57 legt fest, dass darunter auch Stoffe fallen, die nach den Kriterien des Anhang XIII persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend sind (vPvB-Stoffe).

weiter zu:
> Bioakkumulation in der PBT-Bewertung
> PBT-Bewertung
> EU veröffentlicht neue PBT-/vPvB-Kriterien unter REACH
> Stoffe mit PBT-/vPvB-Eigenschaften und PBT-Verdachtsstoffe
 
Weitere Informationen:

  • Trichlorbenzene
  • Handlungsanleitung für Umgang mit TGD
  • Stoffmonitoring in der Umwelt durch die Umweltprobenbank
  • Schulte, Christoph; Identifizierung und Bewertung von PBT-Stoffen - Worum geht es? Was wird getan?
  • Schulte, Christoph; Persistente, bioakkumulierende und toxische Stoffe in der EU – Anspruch und Wirklichkeit; Mitt Umweltchem Ökotox 2006, 12, 65-68

Links

  • Stoffsicherheitsbericht

Dokumente

  • Basisinformationen
  • Zusatzinformationen
  • Anhang XIII
  • Schulte, Christoph; Identifizierung und Bewertung von PBT-Stoffen - Worum geht es? Was wird getan?
  • Schulte, Christoph; Persistente, bioakkumulierende und toxische Stoffe in der EU – Anspruch und Wirklichkeit; Mitt Umweltchem Ökotox 2006, 12, 65-68
Artikel:

Schlagworte:
 REACH  PBT / vPvB  PBT  vPvB Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.08.2024):https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/pbt-vpvb