Umweltbundesamt

Home > Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2016

Cover Climate Change 23/2016 Nationaler Inventarbericht zu Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2014
Klima | Energie

Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2016

Nationaler Inventarbericht zu Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2014


Gemäß der Entscheidung 15/CMP.1 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten, die auch Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls sind, ab dem Jahr 2010 jährliche Inventare vorlegen, um die flexiblen Mechanismen nach Artikel 6, 12 und 17 des Kyoto-Protokolls in Anspruch nehmen zu können. Deutschland legt zusammen mit den Inventartabellen den Nationalen Inventarbericht (NIR) vor, der sich auf den Zeitraum der Inventartabellen bezieht und die Methoden sowie die Datenquellen beschreibt, auf denen die Berechnungen basieren.

Downloaden
Reihe
Climate Change | 23/2016
Seitenzahl
1040
Erscheinungsjahr
Mai 2016
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Englisch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
13914 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen  Treibhausgasberichterstattung  Kyoto-Protokoll

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 02.05.2016):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-1