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Neues zur Reform des Vergaberechts

Der vom Bundeskabinett am 8. Juli 2015 verabschiedete Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts wird zurzeit im Deutschen Bundestag beraten. Er soll durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden, die eine Mantelverordnung zusammenfasst. Die Verordnungsentwürfe greifen die allgemeinen Regelungen des Gesetzentwurfs auf und ergänzen diese in zahlreichen Detailfragen.

04.12.2015

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:
• Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. "klassische Auftragsvergabe").
• Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
• Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
• Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
• Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.

Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts. Er wurde den Verbänden und Ländern zur Stellungnahme übersandt.

Links

  • Informationen des BMWi zur Reform der EU-weiten Vergaben
  • Beratung Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag
  • Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts
  • Reform des deutschen Vergaberechts
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 23.08.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-zur-reform-des-vergaberechts