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Bulgarien beim Vollzug des EU-Abfallrechts unterstützt

viele Glasgefäße mit Flüssigkeiten in einem Labor

Proben in einem Labor für Abfallanalytik
Quelle: BiPRO GmbH

Im April 2015 endete ein Projekt des Beratungshilfeprogramms, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bulgarischen Umweltagentur dabei unterstützte, die Abfallrahmenrichtlinie, Deponierichtlinie und POP-Verordnung zu persistenten organischen Schadstoffen effektiver zu vollziehen.

08.05.2015

Es wurden bulgarische Gesetze und ein Leitfaden evaluiert, ein Workshop durchgeführt und eine Arbeitshilfe zur selbstständigen Fortsetzung des Wissenstransfers innerhalb Bulgariens erstellt. Handlungsbedarf bestand besonders bei der normgerechten Durchführung von Abfallanalysen, die Voraussetzung dafür sind, Abfälle entsprechend des europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) zu klassifizieren und dann zu Deponieklassen zuzuordnen. Unterstützung war auch dabei gefragt, wie Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POPs) enthalten, identifiziert und umweltgerecht entsorgt werden können.

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  • mehr Infos zum Projekt
  • Allgemeines zum Beratungshilfeprogramm
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.05.2015):https://www.umweltbundesamt.de/themen/bulgarien-beim-vollzug-des-eu-abfallrechts