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Reform des deutschen Vergaberechts

goldenes Paragraphenzeichen umgeben von grauen und weißen Paragraphenzeichen

Umweltaspekte in der öffentlichen Beschaffung mit Vergaberechtsreform gestärkt
Quelle: virtua73 / Fotolia.com

Am 7. Januar 2015 hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Reform des deutschen Vergaberechts verabschiedet. Auf dieser Basis wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Frühjahr 2015 einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Umsetzung der Reform vorlegen.

07.01.2015

Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Grundlage des gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele - zum Beispiel umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden ausgeweitet.

Anlass für die Reform ist die Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht, die bis April 2016 erfolgen muss.

Links

  • Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts
  • Pressemitteilung des BMWi vom 07.01.2015
  • Informationen des BMWi zur Reform der EU-weiten Vergaben
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Schlagworte:
 EU-Vergaberichtlinien  Vergaberecht  Öffentliche Vergabe Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 22.08.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/reform-des-deutschen-vergaberechts