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Fracking: Gesetzliche Bestimmungen deutlich verschärfen

Schematische Darstellung einer Schiefergasbohrung mit Bohrturm und verschiedenen Gesteinsschichten, in die das Wasser-Chemikalien-Gemisch mit Hochdruck gepumpt wird.

„Fracking“ ist umstritten: Risiken bestehen vor allem für das Grundwasser.
Quelle: bilderzwerg / Fotolia.com

Bei der Exploration und Gewinnung von Gas unter Einsatz der so genannten Fracking-Technologie muss der Schutz des Grundwassers oberste Priorität haben. Deshalb sollte Fracking in Wasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten ganz ausgeschlossen werden. Gefährliche Chemikalien, wie beispielsweise krebserregende und erbgutverändernde Stoffe, sollten nicht verwendet werden dürfen.

03.07.2014

Das mit Chemikalien belastete Wasser, das beim Fracking zum Aufbrechen des Gesteins in die Erde gepumpt wird und zum Teil mit dem Gas wieder zutage tritt, muss nach dem Stand der Technik aufbereitet und sollte wiederverwendet werden. Das übrige zutage geförderte Lagerstättenwasser muss ebenfalls nach dem Stand der Technik behandelt und entsorgt werden. Alle umweltrelevanten Aspekte sind in einer verbindlich vorzuschreibenden ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ zusammen zu erheben und zu bewerten, bevor ein Fracking-Vorhaben zugelassen wird. Noch im Sommer 2014 wird das ⁠UBA⁠ ein zweites Gutachten zum Thema vorstellen.

Links

  • UBA-Präsidentin Krautzberger in der Neuen Osnabrücker Zeitung
  • UBA-Themenseite „Fracking“
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Schlagworte:
 Fracking  hydraulic fracturing  Schiefergasförderung  Schiefergasgewinnung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 10.11.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/fracking-gesetzliche-bestimmungen-deutlich