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Was ist der Unterschied zwischen Erfolgsquote und Wirkungsquote im Zusammenhang mit der Umweltverbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)?

25.06.2014

In die Erfolgsquote fließt jeder prozessuale Erfolg im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ein. Ein Erfolg liegt vor, wenn die Entscheidungsbehörde umweltrechtliche Vorgaben stärker als zuvor berücksichtigen muss. In die Erfolgsquote wurden daher in der ⁠UBA⁠-Studie „Evaluation des UmwRG“ neben vollständigen Klageerfolgen zum Beispiel auch Teilerfolge eingestellt.

In die Wirkungsquote fließen zusätzlich noch die dem gerichtlichen Verfahren vorgelagerten Phasen der Beteiligung und des Verwaltungsverfahrens ein.

Die UBA-Studie „Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“ steht auf der Internetseite des UBA zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 25.06.2014):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-der-unterschied-zwischen-erfolgsquote