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Emissionshandel: Umtausch von Projektgutschriften gestartet

an einem blauen Himmel bilden Wolken den Schriftzug "CO2", ein Flugzeug fliegt durch das Bild und zieht einen Kondensstreifen hinter sich her

Seit 2012 nimmt auch der Luftverkehr am EU-Emissionshandel teil.
Quelle: robert kelly / Fotolia.com

Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber können seit dem 21. März 2014 die für sie festgelegte Obergrenze für den Umtausch von Gutschriften aus internationalen Klimaschutzprojekten (CER/ERU) im Unionsregister einsehen.

07.05.2014

Diese Gutschriften können ab sofort in europäische Emissionsberechtigungen (EUA respektive aEUA) umgetauscht werden. Die Obergrenze bemisst sich nach der „EU-Verordnung zur Festlegung der Verwendungsrechte von Internationalen Gutschriften“ (RICE).

Links

  • Informationen zum Umtausch auf der Website der DEHSt
  • Unionsregister
Artikel:

Schlagworte:
 Emissionshandel  Klimaschutzprojekte  Emissionsgutschrift  Internationaler Klimaschutz  Treibhausgasreduzierung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 08.05.2014):https://www.umweltbundesamt.de/themen/emissionshandel-umtausch-von-projektgutschriften