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Für welche Heizgeräte gilt die Energieverbrauchskennzeichnung?

09.10.2013

Heizgeräte, die in Zentralheizungen eingesetzt werden und eine Nennleistung von 70 kW haben, erhalten die Energieverbrauchskennzeichnung: Gas- und Ölkessel, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen oder Elektroheizkessel. Heizgeräte, die auch Trinkwasser erwärmen können, heißen „Kombiheizgeräte“. Sie erhalten ebenfalls eine Kennzeichnung, deren Energieeffizienzklassen identisch sind mit denen für Warmwasserbereiter. Auch Kombinationen mehrerer Komponenten zu einer so genannten Verbundanlage erhalten eine Energieverbrauchskennzeichnung.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 25.09.2015):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/fuer-welche-heizgeraete-gilt-die