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Müssen Informationen auch im Versand- und Internethandel zu sehen sein?

04.08.2013

Wenn Verbraucher ein Gerät mit der Energieverbrauchskennzeichnung nicht ausgestellt sehen können, müssen Händler die Kennzeichnung in Katalogen oder im Internet abdrucken. Bei anderen Vertriebswegen wie Telefonmarketing oder anderen müssen Händler die Informationen auf der Kennzeichnung und dem zugehörigen Datenblatt zugänglich machen.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 16.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/muessen-informationen-auch-im-versand