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Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Die ⁠REACH-Verordnung⁠ (EG Nr. 1907/2006) und die ⁠CLP⁠-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bilden zusammen den Kernbereich des europäischen Chemikalienrechts. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.

15.04.2025

Die ⁠REACH-Verordnung⁠ regelt Kommunikationspflichten in der Lieferkette (insbesondere Sicherheitsdatenblatt), Registrierungs- und Zulassungspflichten sowie Beschränkungen. Sie wird für besondere Anwendungsbereiche ganz oder teilweise durch weitere Regelungen ergänzt (z.B. Arzneimittel, Biozide, ⁠Pflanzenschutzmittel⁠). Das Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ist in einer eigenen Verordnung festgelegt.

Die ⁠CLP⁠-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen.

Die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (⁠POP⁠-Verordnung) trifft ergänzende Beschränkungsregeln zur Umsetzung globaler Regulierungen.

Das deutsche Chemikalienrecht enthält in erster Linie Vorschriften, welche die europäischen Regelungen umsetzen. Zusätzlich formuliert es einige ergänzende nationale Vorgaben (z.B. Beschränkungen und Abgabevorschriften in der Chemikalienverbotsverordnung). Zentrales Regelwerk ist das Chemikaliengesetz (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen). Es wird ergänzt durch einige Rechtsverordnungen (insbesondere Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Sanktionsverordnung, Giftinformationsverordnung).

Links

  • REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundesoberbehörden
  • REACH-Verordnung
  • Verfahren der Widerspruchskammer
  • CLP-Verordnung
  • Chemikaliengesetz
  • Chemikalienverbotsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Giftinformationsverordnung
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Schlagworte:
 Chemikaliengesetz  REACH  CLP  EU-Chemikalienrecht Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 18.06.2025):https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/rechtliche-regelungen