Der Begriff „Schüttgut“ bezeichnet einen losen Feststoff, der im trockenen Zustand stauben kann. Schüttgüter treten in den unterschiedlichsten Formen von mehlig bis grobstückig auf. Beispiele sind Kohle, Erze, Salze, Zement, Kalk, Natursteine- und Sande oder Getreide.
Die Lagerung, der Transport und der Umschlag von staubenden Schüttgütern führen aufgrund der Materialeigenschaften zu Staubemissionen. Je nach Material und Korngröße können diese toxisch wirken und stark zur Immissionsbelastung beitragen. Durch verschiedene Maßnahmen können die Staubemissionen jedoch vermieden beziehungsweise gemindert werden. Dazu zählen beispielsweise:
- geschlossene Bauweisen für Lagerung und Umschlag,
- Transport in geschlossenen Behältnissen,
- Einsatz von Staubbindemitteln auf Halden,
- Befeuchtung,
- Minimierung der Abwurfhöhe beim Umschlag,
- Absaugung etc.
Eine detaillierte Aufzählung zur Minderung von Emissionen aus staubenden Schüttgütern findet sich in der VDI-Richtlinie 3790 Blatt 3 sowie im LAI Bericht „Möglichkeiten der Minderung diffuser Staubemissionen aus Anlagen“ .