Asiatische Hornisse: Embryonalnest Quelle: Thomas Beissel / velutina.de
Die Asiatische Hornisse ist ursprünglich in Süd-Ost Asien beheimatet und wurde über Warentransporte nach Europa eingeschleppt. In Deutschland wurde sie erstmals 2014 nachgewiesen. Für die Bekämpfung von Nestern kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, unter anderem auch Biozidprodukte. Da bei der Bekämpfung einiges zu beachten ist, sollten nur sachkundige Personen die Bekämpfung durchführen.
1. Die Asiatische Hornisse – Aussehen und Lebensweise
1.1 Woran erkennt man die Asiatische Hornisse?
Im Vergleich zur Europäischen Hornisse (Vespa crabro) mit einem deutlich gelb-schwarz gemusterten Hinterleib, ist die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) insgesamt dunkler gefärbt und nur das letzte Drittel des Hinterleibs ist gelb-orange gemustert. Die Asiatische Hornisse hat eine schwarz-braune Brust und ein gelbes Gesicht mit orange-gelber Stirnzeichnung. Markant sind außerdem die gelben Füße, die ihr auch den Namen Asiatische Gelbfuß-Hornisse einbracht haben. Asiatische Hornissen sind insgesamt etwas kleiner als unsere heimischen Hornissen.
Verwechslungsgefahr gibt es mit der Europäischen Hornisse, die nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV[1]) in Deutschland geschützt ist und somit nicht bekämpft und ihre Nester nicht zerstört werden dürfen.
Die Asiatische Hornisse ist nicht mit der Asiatischen Riesenhornisse (Vespa mandarinia) zu verwechseln, die in Deutschland bisher nicht vorkommt.[2]
1.2 Wie ist die Lebensweise [3] der asiatischen Hornisse?
Das Hornissenjahr beginnt im Frühjahr, wenn die befruchteten Jungköniginnen aus ihrer Winterstarre erwachen und sich auf die Suche nach einem geeigneten Platz zum Nestbau machen. Zunächst wird ein kleines Nest gebaut, ein sogenanntes Gründungs- oder Embryonalnest. Das Gründungsnest wird meist bodennah, zum Beispiel unter Dächern oder in Hecken angelegt. Im Gegensatz zur Europäischen Hornisse bevorzugt die Asiatische Hornisse freie Standorte. Je nach Witterung, in der Regel ab circa 15Grad Celsius, sind Jungköniginnen unterwegs und damit auch zeitlich früher im Jahr zu sehen als Königinnen der europäischen Hornisse (Vespa crabro). Zunächst befindet sich nur die Königin im Nest und beginnt mit der Eiablage. Nach dem Schlupf der ersten Arbeiterinnen wird das Nest sukzessive vergrößert (Primärnest). Die Königin bleibt ab jetzt im Nest und legt Eier ab, aus denen sich Arbeiterinnen entwickeln. Die Arbeiterinnen fliegen aus um Nahrung für die Brut zu sammeln. Ungefähr 70 Prozent aller Primärnester beginnen im Sommer ein größeres, meist in Baumkronen gelegenes Sekundärnest (Filialnest) zu bauen. Sekundärnester können einen Durchmesser von bis zu 1 Meter erreichen und mehrere Tausend (im Mittel circa 3000 bis 5000) Hornissen beherbergen. In der Regel befindet sich das Filialnest in der Nähe zum Gründungsnest aber in deutlich größerer Höhe. Im Herbst schlüpfen im Sekundärnest Geschlechtstiere und die Jungköniginnen und Drohnen (Männchen) verpaaren sich. Pro Nest können so mehrere Hundert Jungköniginnen hervorgebracht werden. Erst im November sterben die Arbeiterinnen und Drohnen ab, die begatteten Jungköniginnen suchen sich einen Platz zum Überwintern. Das Nest ist dann verlassen und wird im nächsten Jahr auch nicht wieder besiedelt.
Zum Weiterlesen: Zur Unterscheidung der Nester und dem richtigen Verhalten bei Sichtung hat die Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
Die Europäische Kommission hat die Asiatische Hornisse 2016 auf die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)[4] gemäß Artikel 4 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 [5] aufgenommen. Eine Listung als invasive Art nach dieser Verordnung erfolgt, wenn von gebietsfremden Arten im neuen Einbringungsgebiet eine Gefahr für die biologische Vielfalt ausgehen kann.
Zum Weiterlesen: Bundesamt für Naturschutz – Neobiota.de – Artikel 4 Die Unionsliste
Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung wird die Asiatische Hornisse seit März 2025 in Deutschland als „etabliert“ geführt und unterliegt nach Artikel 19 der EU-Verordnung keiner Bekämpfungspflicht mehr. Für den künftigen Umgang mit der Art wurde ein Managementplan erstellt, der für die Asiatische Hornisse aus folgenden Maßnahmen besteht:
Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel durch Meldeportale)
Fang und Beseitigung von Königinnen im Frühjahr
Lokalisierung von Nestern (Primär- und Filialnester)
Beseitigung von Nestern (unter anderem mechanisch oder chemisch durch Einsatz von Bioziden möglich)
Ziel des Managements ist es, mögliche negative Auswirkungen auf die Biodiversität zu minimieren.
Neben den Auswirkungen auf die Biodiversität kann die Asiatische Hornisse auch ein Problem für die Imkerei darstellen. Während sich adulte Hornissen von kohlenhydrathaltiger Nahrung ernähren (zum Beispiel Nektar, Baumsäfte, reifes Obst beziehungsweise Fallobst), wird für die Versorgung der Brut eiweißreiche Nahrung benötigt. Der Eiweißbedarf wird durch erbeutete Insekten gedeckt. Eine wissenschaftliche Studie (Pedersen et al., 2025[6]) hat den Mageninhalt von Larven unterschiedlicher Nester im Vereinigten Königreich, Spanien, Frankreich und der Insel Jersey untersucht. Es konnten insgesamt 1449 Taxa nachgewiesen werden, darunter Vertreter der Ordnungen der Hymenoptera (Hautflügler, zum Beispiel Bienen), Diptera (Zweiflügler, zum Beispiel Fliegen), Hemiptera (Schnabelkerfen, zum Beispiel Wanzen und Zikaden), Coleoptera (Käfer), Lepidoptera (Schmetterlinge und Motten) und Araneae (Webspinnen). Honigbienen waren die am häufigsten gefundenen Beutetiere und konnten bei Larven aus allen getesteten Nestern gefunden werden.
Im Gegensatz zu Vespa crabro, der europäischen Hornisse, bei der auf einem Quadratkilometer im Mittel ein bis zwei Nester zu finden sind, können es bei der Asiatischen Hornisse bis zu 15 Nester sein[7].
1.4 Tritt die Asiatische Hornisse überall in Deutschland auf?
Die Asiatische Hornisse wurde erstmals 2014 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nachgewiesen und hat sich seitdem über mehrere Bundesländer großräumig ausgebreitet. Eine von der Universität Hohenheim veröffentlichte Verbreitungskarte für 2024 zeigt, dass sich die Asiatische Hornisse bisher vor allem im Westen Deutschlands ausgebreitet hat, Einzelfunde gab es aber zum Beispiel auch in Hamburg[8].
Asiatische Hornisse: Embryonalnest mit Königin Quelle: Thomas Beissel / velutina.de
Asiatische Hornisse: Primärnest mit Königin Quelle: Thomas Beissel / velutina.de
Asiatische Hornisse: Primärnest Quelle: Thomas Beissel / velutina.de
Asiatische Hornisse: Sekundärnest im Baum Quelle: Thomas Beissel / velutina.de
Asiatische Hornisse: Sekundärnest Quelle: Thomas Beissel / velutina.de
2 Meldung von Funden der Asiatischen Hornisse
2.1 Was tun bei der Sichtung einer Asiatischen Hornisse?
Besteht der Verdacht, ein Exemplar oder ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt zu haben, sollte dieser Fund an die zuständigen Umweltbehörden gemeldet werden, inklusive aussagekräftigem Foto- oder Videomaterial. In der Regel handelt es sich dabei um die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte. Betroffene Bundesländer haben dafür Meldeplattformen eingerichtet. Eine Sammlung von Links zu Meldeplattformen stellt das Bienenjournal zur Verfügung (LINK habe den aus Gründen der Barrierefreiheit in den Text geschrieben). Die UNBs sind dann für die weiteren Schritte zuständig. Wichtig ist, dass die Art zunächst korrekt bestimmt wird, da es Verwechslungsgefahr mit der heimischen, geschützten Hornisse (Vespa crabro) gibt. Werden Einzeltiere gemeldet, kann über verschiedene Methoden (zum Beispiel Telemetrie) versucht werden, das Nest zu finden.
Die Fundmeldung durch die Öffentlichkeit ist ein essentieller Teil der Managementmaßnahmen. Die Nestentfernung wird dann nach Bestätigung des Fundes durch sachkundige Personen durchgeführt.
2.2 Wer sollte Maßnahmen ergreifen?
Eine Bekämpfung erfordert Erfahrung und spezielles Equipment (persönliche Schutzausrüstung, Hebebühne et cetera) und sollte daher nur von Personen mit einem Sachkundenachweis und notwendiger Ausrüstung durchgeführt werden. Es besteht auch eine Gefahr für die eigene Gesundheit, da Sekundärnester in einer Höhe von fünfzehn Meter oder mehr gebaut werden und von mehreren Tausend Tieren besiedelt werden können, die das Nest oft aggressiv verteidigen.
Nester sollten auch deshalb nicht auf eigene Faust entfernt werden, da es sich auch um ein Nest der geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro) handeln kann. Heimische Hornissen dürfen nicht bekämpft werden. Damit die zuständigen Behörden die richtigen Maßnahmen veranlassen können, ist daher zunächst von einem Experten oder einer Expertin die konkrete Hornissenart zu bestimmen.
Um Verwechslungen zwischen den Arten zu vermeiden, wird im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten gegen Wespen und Hornissen in Deutschland deren Verwendung grundsätzlich auf den geschulten berufsmäßigen Verwender mit Sachkunde nach Gefahrstoff-Verordnung (Anhang I Nr. 3) beschränkt. Eine Anwendung von zugelassenen Biozidprodukten zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse durch nicht sachkundige Anwender, zum Beispiel Privatpersonen, ist somit für nicht zulässig.
3. Biozide
3.1 Was sind Biozide?
Produkte, die zur Bekämpfung von Wespen oder Hornissen eingesetzt werden, sind in der Regel Biozide. Im deutschen Sprachraum kann man bei dem Begriff „Biozid“ denken, dass es sich um etwas handelt, dass Produkten mit dem Label „bio“ oder „öko“ gleichgesetzt werden kann. Weit gefehlt! Laut Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist ein Biozid ein „Stoff oder Gemisch … das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“. Der Begriff leitet sich von dem griechischen Begriff für Leben (bios) und dem lateinischen Wort für töten (caedere) ab.
Biozidprodukte haben also laut Definition eine chemische oder auch eine biologische Wirkung auf Schadorganismen. Diese beabsichtigte Wirkung kann potentiell auch zu ungewollten Auswirkungen auf die Umwelt und Nicht-Zielorganismen führen. Ein Stoff, der ausschließlich mechanisch (zum Beispiel eine Falle) oder physikalisch (zum Beispiel Kälte oder Hitze) wirkt, ist kein Biozid und fällt somit auch nicht unter die Zulassungspflicht nach Biozid-Verordnung.
Es gibt eine große Anzahl an verschiedenen Produkten und Anwendungen. In der Biozid-Verordnung werden insgesamt 22 Produktarten aufgeführt, die in vier Hauptgruppen zusammengefasst werden. Produkte zur Bekämpfung von Insekten, Milben und anderen Spinnentieren (PT 18) fallen in Hauptgruppe 3, die Schädlingsbekämpfungsmittel.
3.2 Müssen Biozidprodukte zugelassen werden?
Biozidprodukte waren lange Zeit ungeprüft im Handel erhältlich. Erst im Jahr 1998 mit Inkrafttreten der Biozidprodukte-Richtlinie (98/8/EG) wurden EU-weit verbindliche Prüfkriterien für biozide Wirkstoffe und Produkte festgelegt. Heute ist das für alle EU-Mitgliedstaaten harmonisierte Zulassungsverfahren in der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 anzuwenden. Im Jahr 2012 hat die Verordnung die Richtlinie ersetzt und ist seitdem anzuwenden.
Der Zulassungsprozess ist zweigeteilt und beginnt mit der EU-weit gültigen Genehmigung biozider Wirkstoffe. Mit der Richtlinie wurde sukzessive begonnen, alle bisher in Biozidprodukten verwendeten Wirkstoffe zu überprüfen (das sogenannte „Altwirkstoff-Programm“).
Sobald ein Wirkstoff für die Verwendung als Biozid genehmigt ist, muss für alle Produkte, die diesen Wirkstoff enthalten, ein Zulassungsantrag gestellt werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass ein Biozidprodukt ausreichend wirksam ist und es bei korrekter Verwendung keine unannehmbaren Auswirkungen auf die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt gibt.
Aktuell (Stand Juli 2025) sind 39 Wirkstoffe für die Produktart 18 genehmigt, für sieben Wirkstoffe läuft das Genehmigungsverfahren noch[9]. Daher dürfen alle Biozidprodukte, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, die noch nicht genehmigt wurden, solange behördlich ungeprüft auf dem Markt bleiben, bis alle im Produkt enthaltenen Wirkstoffe genehmigt wurden. Voraussetzung ist, dass das Biozidprodukt für die Verwendung auf dem Markt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) registriert wurde. Registrierte Produkte können in der Datenbank eBIOMELD eingesehen werden.
3.3 Wie erkenne ich ein bereits zugelassenes Biozidprodukt?
Wird ein Produkt zugelassen erhält es eine Zulassungsnummer, die auf dem Etikett steht. In Deutschland beginnt die Zulassungsnummer mit DE, gefolgt von einer Zahlenfolge (zum Beispiel DE-1234567).
Im Gegensatz dazu sind auf dem deutschen Markt befindliche Biozidprodukt, die das Zulassungsverfahren noch nicht durchlaufen haben, an einer Registrierungsnummer auf dem Etikett zu erkennen. Diese Produkte sind aufgrund der noch geltenden Übergangsregelungen weiterhin ohne behördliche Prüfung auf dem Markt erhältlich. Die Registrierungsnummer der BAuA beginnt mit „N“, gefolgt von einer Zahlenfolge (zum Beispiel N-12345).
4 Bekämpfungsoptionen
4.1 Welche Biozidprodukte dürfen für eine Bekämpfung verwendet werden?
Generell gilt, dass alle Stoffe, deren Wirkung auf die Asiatische Hornisse chemisch ist anstatt ausschließlich mechanisch oder physikalisch, Biozide im Sinne der Biozid-Verordnung sind und entsprechend für die Verwendung als Insektizid (Produktart 18) registriert oder zugelassen sein müssen (für Details zum Zulassungsprozess, siehe Kapitel 3).
Aktuell gibt es in Deutschland kein zugelassenes Produkt speziell gegen die Asiatische Hornisse[10]. Produkte, die noch unter die Übergangsregelung fallen, dürfen aber bei entsprechender Auslobung auf dem Etikett verwendet werden.
Folgendes ist dabei zu beachten:
1. Es dürfen nur Produkte verwendet werden, die gegen die folgenden Zielorganismen ausgelobt sind: Asiatische Hornisse (Vespa velutina) Hornissen (Vespa spp.) Echte Wespen (Vespinae) generell gegen „Fliegende Insekten“
Auch sollte das Produkt explizit für die Bekämpfung von Nestern und die Anwendung im Außenbereich ausgelobt sein.
Nicht zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse eingesetzt werden dürfen:
Produkte, die ausschließlich zur Bekämpfung anderer Zielorganismen ausgelobt sind, unter anderem Produkte gegen Wespen (Vespula spp., zum Beispiel Deutsche Wespe (Vespula germanica) oder Gemeine Wespe (Vespula vulgaris)) oder die Rote Vogelmilbe
Produkte, die zur Bekämpfung einzelner Individuen ausgelobt sind und nicht zur Bekämpfung von Nestern
Produkte, die laut Etikett nur im Innenbereich verwendet werden dürfen
Zusammengefasst siehe Abbildung 1
4.2 Dürfen Kieselgur und Schwefeldioxid zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse eingesetzt werden?
Siliziumdioxid (Kieselgur, CAS Nr. 61790-53-2) ist ein genehmigter Wirkstoff für die Verwendung in Biozidprodukten gegen Insekten, Milben und andere Arthropoden (Produktart 18 laut Biozid-Verordnung)[11]. Es gibt aber momentan in Deutschland kein zugelassenes Biozidprodukt mit dem Wirkstoff Kieselgur, das auch zur Bekämpfung von Hornissen zugelassen ist. Wie bereits in Kapitel 4.1 beschrieben, dürfen Produkte, die ausschließlich gegen andere Zielorganismen, zum Beispiel die Rote Vogelmilbe, ausgelobt sind, nicht zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse eingesetzt werden.
Trägt ein Biozidprodukt eine Registrierungsnummer und sind Hornissen als Zielorganismen auf dem Etikett beziehungsweise in der Produktbeschreibung benannt (siehe auch Kapitel 4.1), dann darf dieses Produkt legal verwendet werden.
Anders verhält es sich bei Schwefeldioxid, da dieser Wirkstoff nicht für eine Verwendung in Produkten gegen Insekten und andere Arthropoden genehmigt wurde. Schwefeldioxid darf somit nach geltendem Recht nicht zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse eingesetzt werden.
4.3 Gibt es nicht-chemische Alternativen für die Bekämpfung beziehungsweise Fernhaltung?
Für die nicht-chemische Nestbekämpfung können manuelle Verfahren, wie zum Beispiel das Absaugen der Hornissen und das anschließende Abnehmen und Einfrieren des Nestes zum Abtöten der Brut, eingesetzt werden. Auch ein Abflammen oder der Einsatz von Heißwasser/-dampf werden erprobt[12].
Die Verwendung von Lockmittel-Fallen ist nicht empfehlenswert, da diese Fallen nicht selektiv wirken. Es kann daher auch eine große Anzahl an Nicht-Zielinsekten gefangen werden, darunter auch geschützte Arten (zum Beispiel die Europäische Hornisse) und Arten, die wichtige Aufgaben im Ökosystem übernehmen. Es gibt Versuche, die zeigen, dass neben der Asiatischen Hornisse auch Fliegen, Mücken, Wespen, Käfer, Ameisen und Schmetterlinge (in Abhängigkeit vom verwendeten Fallentyp) gefangen werden.[13] Weiterhin kann das Fangen von Jungköniginnen im Frühjahr auch die Konkurrenz zwischen Königinnen um geeignete Nestplätze verringern. Die Konkurrenz um Nistplätze kann zur Dezimierung der Anzahl an Jungköniginnen und somit auch zur Verringerung der Anzahl an neu gegründeten Nestern führen.[14]
Es gibt auch verschiedene Methoden, um den Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse das Jagen am Bienenstock zu erschweren. Dazu gehören zum Beispiel die sogenannten „Maulkörbe“, eine Holz-Draht-Vorrichtung, die vor den Eingang des Bienenstockes gebaut wird. Sie soll das Abfangen der Honigbienen-Arbeiterinnen erschweren und die Hornisse vom Flugloch fernhalten. Der Schweizer Bienengesundheitsdienst Apiserice hat zu dieser Methode eine Anleitung veröffentlicht[15].