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IRL2024 - A33

22.08.2024

Disclaimer: Dieser Artikel ist ein Beitrag im Rahmen der Konferenz "Innenraumluft 2024" und spiegelt nicht die Meinung des Umweltbundesamtes wider. Für die Inhalte sind die genannten Autoren und Autorinnen verantwortlich.

Autor
Dr. F. Jörg Wohlgemuth
Competenza GmbH
Max-Planck-Straße 13
63303 Dreieich

Empfohlene Zitierweise: Wohlgemuth, F. J. (2024). 30 Jahre ⁠PCB⁠-Richtlinie - Kein Grund zum Feiern . Beitrag A33 zur Fachtagung „Innenraumluft 2024 - Messen, Bewerten und Gesundes Wohnen“, 6.-8. Mai 2024, Dessau-Roßlau. https://www.umweltbundesamt.de/irl2024-a33

30 Jahre PCB-Richtlinie - Kein Grund zum Feiern

30 Jahre ⁠PCB⁠-Richtlinie - Kein Grund zum Feiern 30 Jahre nach Erscheinen der PCB-Richtlinie lässt sich nicht abstreiten, dass die Richtlinie in vielen Punkten überarbeitungsbedürftig ist. Vornehmlich zu bearbeiten sind folgende Punkte:

Berücksichtigung der Auswirkung von PCB-Primärquellen auf die Umwelt vor dem Hintergrund der ⁠UBA⁠-Dokumentation 114/2015 und damit verbunden die Einrichtung eines bundesweiten PCB-Kataster sowie ein Überdeckungsverbot für Fugenmassen.

Angleichung der Sanierungszielwerte an die wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Differenzierte Beurteilungskriterien für die Einstufung von Materialbelastungen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Raumluft. Als Stichpunkte zu nennen sind: Kongenerenmuster, flächige Ausdehnung.

Aussagen zur ⁠Nachhaltigkeit⁠ von Beschichtungsmittel bei der Primärquellen- und Sekundärquellensanierung (PQS, SQS).

Definition von Zwischenkontrollen bei der Sanierung. Wie muss geprüft werden (Raumluft- und/ oder Wischprobenuntersuchungen)?
Definition von Wiederholungsintervallen für Erfolgskontrollmessungen bei Sanierungsmaßnahmen ohne vollständige Entfernung der Quellen.

Überarbeitung der Aussagen zu Arbeitsschutz und Entsorgung durch Bezugnahme auf bestehende Regelungen.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 26.08.2024):https://www.umweltbundesamt.de/irl2024-a33