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Auflagen an touristische Infrastruktur, präventiver Art

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26.04.2022

Auflagen an touristische Infrastruktur, um besser gegen klimatische Veränderungen und Extremereignisse gerüstet zu sein

Durch vermehrt auftretende Extremereignisse, eine größere Temperaturvariabilität, eine höhere Hitzebelastung und Veränderungen in der Stabilität des Untergrunds sind Gebäude und touristische Infrastrukturen wie Berghütten oder Seilbahnen einer zunehmenden physikalischen Beanspruchung ausgesetzt. Dadurch kann eine sichere Nutzung der Infrastrukturen eingeschränkt und Personen gefährdet werden. Ziel dieser Maßnahme ist es daher, durch Auflagen die Umsetzung vorsorgender Maßnahmen an touristischen Infrastrukturen vorzuschreiben bzw. eine Überprüfung der Sicherheit und Stabilität in kürzeren Abständen als den gesetzlich vorgeschriebenen vorzusehen.
Die ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ findet in den übergeordneten gesetzlichen Rahmenbedingungen immer mehr Berücksichtigung. Dennoch sind die planerischen Instrumente nicht ausschließlich auf die Bewältigung von Klimawandelfolgen zugeschnitten.  Auflagen bieten daher für Kommunen die Möglichkeit, anlassbezogen und an die individuellen lokalen Voraussetzungen angepasst die Sicherheit touristischer Infrastrukturen in der Planungs-, Bau- und Nutzungsphase zu erhöhen. Im Verwaltungsrecht werden unter Auflagen selbstständige Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt verstanden, die Erfüllung der Auflagen ist verpflichtend und kann daher rechtlich durchgesetzt werden. Diese können zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bewilligung neuer Bauprojekte vorgeschrieben werden, aber auch nachträglich für bestehende Bauten. Dann müssen allerdings bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. muss es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt handeln und die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss vorhanden sein.

Hauptverantwortliche Institution (Maßnahmenträger):

Kommune

Zu beteiligende Akteure:

Planungs- und Ingenieurbüros, Bauamt, Betreiberinnen und Betreiber touristischer Infrastrukturen, touristische Vereine

Klimawandelfolgen:

Zunahme klimatisch beeinflusster Extremereignisse (Hochwasser, Sturmfluten, Starkregenereignisse, Sturm, Brände, Lawinen, Erdrutsch, …) und klimatischer Extreme, Zunahme der physikalischen Belastung von Infrastrukturen

Verwendete Steuerungsinstrumente:

Instrumente des Planungs- und Baurechts, Risikoanalyse, Naturgefahrenszenarien

Hindernisse und Lösungen:

Die Herausforderung besteht vor allem darin, wirksame Auflagen zu schaffen, die gezielt einen Einfluss auf die Sicherheit touristischer Infrastrukturen nehmen können. Dies wird durch bestehende Unsicherheiten über die Auswirkungen zukünftiger Klimaänderungen erschwert, die darüber hinaus in jeder touristischen Destination unterschiedlich ausgeprägt sein können. Daher kann es keine Patentlösung, sondern nur eine an die individuellen Rahmenbedingungen angepasste Lösung geben.
Darüber hinaus könnten strengere Auflagen bei den Betreibern touristischer Infrastrukturen auf fehlendes Verständnis stoßen. Dies ist mit einem noch oft geringen Bewusstsein für die Gefahren oder Risiken, die sich aus den veränderten klimatischen Verhältnissen ergeben, verbunden. Soweit absehbar ist, wer von der Auflage betroffen ist, sollten diese möglichst von Beginn an in die Planungen mit einbezogen werden, wenn möglich über formal vorgeschriebene Beteiligungspflichten hinaus. Dies ist der Fall, wenn Auflagen nachträglich erhoben werden.

Kosten:

Für die Betreiber touristischer Infrastrukturen bedeutet die Umsetzung der Auflagen zunächst einen zusätzlichen Aufwand und somit auch Kosten. Andererseits werden durch die Umsetzung der Auflagen Vorsorgemaßnahmen getroffen, die spätere Schäden und Kosten verhindern können.

Ökologische Aspekte:

Meist sind die ökologischen Effekte dieser Maßnahme gering. Im Einzelfall können Auflagen aber auch relevante ökologische Auswirkungen einschließen, die sowohl positiv als auch negativ sein können.

Sozio-ökonomische Aspekte:

Generell kann von einem hohen Sicherheitsbedürfnis der Gäste ausgegangen werden, weshalb sich zunehmende Meldungen über Schäden an Infrastrukturen negativ auf die Wahrnehmung der gesamten touristischen Destination auswirken können. Durch die Erhöhung der Sicherheit der touristischen Infrastrukturen im Destinationsgebiet können Sach- und Personenschäden verhindert werden. Direkte Auswirkungen auf Umsatzhöhen oder Gästezahlen sind aufgrund dessen aber nicht zu erwarten.

Quellen:

Dieser Vorschlag für eine ⁠Anpassungsmaßnahme⁠ ist ein Ergebnis des Forschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen (z. B. Radwander- und Wassertourismus) “ / Seite 131.

Zusätzliche Anregungen:

  • Nachrüsten von Flughäfen gegen Hitze und Niederschlagsereignisse - Die Themenseite des Umweltbundesamtes informiert über mögliche Maßnahmen und Instrumente, um Flughäfen gegen Hitze und Niederschlagsereignisse nachzurüsten.
  • Technische Maßnahmen Verkehrsinfrastruktur Straße - Veränderte Klimabedingungen können Schäden an Straßeninfrastrukturen herbeiführen. Die Maßnahme zeigt technische Maßnahmen und mögliche Instrumente zur Verbesserung  der Verkehrsinfrastruktur Straße auf, die Schäden an Straßeninfrastrukturen vorbeugen können.
  • Verstärktes Einrichten von natürlichen Überflutungsflächen - Die Themenseite des Umweltbundesamtes informiert, wie die durch ⁠Starkregen⁠ entstehenden Überschwemmungen durch Abflussdynamiken in natürlichen Überflutungs- und ⁠Retentionsflächen⁠ reduziert werden können.
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Schlagworte:
 klimatisch beeinflusste Extremereignisse  klimatische Extreme  physikalische Belastung von Infrastrukturen Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 10.07.2022):https://www.umweltbundesamt.de/auflagen-an-touristische-infrastruktur-praeventiver