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Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen Grenzwertes der Trinkwasserversorgung (10 mikro g/l U) und des Grenzwertes für "säuglingsgeeignete" abgepackte Wässer (2 mikro g/l U)


Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) empfahl den Vollzugsbehörden seit 2004, für Uran (U) im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von LW = 10 μg/l U (10 Mikrogramm Uran pro Liter) einzuhalten. Er schützt nicht nur nach Auffassung des UBA, sondern auch des Bundesinstituts für Risikobewertung alle Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und erste Lebensjahre eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.

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Reihe
Hintergrundpapier
Seitenzahl
3
Erscheinungsjahr
Januar 2013
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
87 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Uran  Trinkwasser  Probenahme  Säugling  Belastungsgrenzwert

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 31.05.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uran-u-im-trinkwasser-kurzbegruendung-des