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Cover of publication CLIMATE CHANGE 22/2020 Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2018
Klima | Energie

Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2020

Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2018


Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden.

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Reihe
Climate Change | 22/2020
Seitenzahl
1004
Erscheinungsjahr
Juli 2020
Autor(en)
Umweltbundesamt
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Englisch
Verlag
Umweltbundesamt
Links
Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen seit 1990
Dateigröße
12620 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 UNFCCC  Entwicklung der Treibhausgasemissionen  Treibhausgasinventar  Klimarahmenkonvention  Treibhausgasemission  Treibhausgasausstoß

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.07.2020):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-5?rate=MxdK1W6rj5BdU2Pwa-_d6nUIMr2CNJInfX6A87tG6w4