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Cover der Publikation TEXTE 50/2020 Globalvorhaben Stand der Technik: Teilvorhaben 4: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe
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Globalvorhaben Stand der Technik: Teilvorhaben 4: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe


Die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. ⁠BImSchV⁠) regelt den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden.

Ziel war eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeit einer Aufnahme neu entwickelter leichtflüchtiger halogenierter organischer Verbindungen in die Auflistung zugelassener Stoffe. Das Ergebnis zeigt: Die derzeit zugelassenen Verbindungen werden aktuell nach wie vor eingesetzt. Die Industrie strebt nicht den Einsatz alternativer halogenierter Kohlenwasserstoffe an. Sollten „neue" Verbindungen in die Liste zugelassener Verbindungen der 2. BImSchV aufgenommen werden, wäre im Vorfeld eine intensive Prüfung ihres Umweltverhaltens notwendig.

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Reihe
Texte | 50/2020
Seitenzahl
36
Erscheinungsjahr
März 2020
Autor(en)
Dr. Alexandra Polcher, Dr. Miriam Schöpel, Elisabeth Zettl, Sonja Bauer
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3717533024
Verlag
Umweltbundesamt
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
872 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 2. BImSchV  Lösemittel  Halogenkohlenwasserstoff  Oberflächenbehandlung  Chemische Reinigung  Textilreinigung

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 12.03.2020):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/globalvorhaben-stand-der-technik-teilvorhaben-4