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Europäische Implementierung der Aarhus Konvention im digitalen Zeitalter

Eine informierte Zivilgesellschaft leistet durch ihre Beteiligung einen wichtigen Beitrag dazu, dass bei politischen Entscheidungen Umwelt- und Naturschutz hinreichend berücksichtigt werden.

Die Europawahl 2019 hat gezeigt: Umwelt- und Klimathemen spielen für Bürger*innen in Europa zunehmend eine wichtige Rolle. Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken, wurde 1998 die Aarhus-Konvention (AK) beschlossen. Sie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der internationale Mindeststandards für den Zugang aller Menschen zu Umweltinformationen setzt und die Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungen sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltbelangen regelt.

Neben den Mitgliedsstaaten ist auch die EU Vertragspartei und muss die Vorgaben der Konvention in europäisches Recht umsetzen sowie die Geschäftsordnungen ihrer Organe und Einrichtungen an diese anpassen. Allerdings lassen sich immer noch diverse Defizite hinsichtlich der legislativen und praktischen Umsetzung der AK erkennen, insbesondere was den Zugang zu Gerichten auf EU-Ebene betrifft.

Auch die Digitalisierung bringt neue Herausforderungen, etwa bei der Umsetzung der Zugangsansprüche, mit sich. Zudem gibt es ein Informationsdefizit: Viele Bürger*innen und Organisationen wissen zu wenig über ihre Beteiligungsmöglichkeiten.

Ein Fokus des Projektes liegt deshalb auf der Informationsaufbereitung und der Erstellung von Bildungsmaterialien rund um die Themen Umweltinformationszugang, Beteiligung und Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten auf EU-Ebene.

Es werden zum einen digitale Broschüren über die Themen erstellt, zum anderen werden die komplexen Inhalte in leicht verständlichen Erklär-Filmen dargestellt. Den anderen Schwerpunkt des Projektes bilden Dialog- und Positionierungsprozesse hinsichtlich der Umsetzung der AK auf EU-Ebene.

In 5 Werkstattgesprächen erarbeitet die Zivilgesellschaft während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Lösungsansätze für einen Aarhus-konformen Zugang zu Gerichten auf EU-Ebene.

Thema (Bereich)Umweltbildung, Umweltbewusstsein und Umweltberatung
AntragstellerUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. -UfU-
Laufzeit01.04.2020 bis 31.12.2021

Links

  • Website: Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V.
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 30.01.2020):https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger/europaeische-implementierung-der-aarhus-konvention