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Chemikalien

Machbarkeitsstudie zur Unterstützung der Informationspflicht gemäß § 22 BiozidG/ChemG über alternative Maßnahmen zur Minimierung des Biozid-Einsatzes


Die Umsetzung der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG in nationale Gesetze erfolgte u.a. über das Chemikaliengesetz (ChemG). Dieses schreibt unter §22 Absatz 1a) Ziffer 5 vor, dass die Zulassungsstelle für Biozide "Informationen über physikalische, biologische, chemische und sonstige Maßnahmen als Alternative oder zur Minimierung des Einsatzes von Biozid-Produkten der Öffentlichkeit zur Verfügung" stellen soll. Hintergrund dieser Informationspflicht sind Forderungen von Behörden und Umweltverbänden, alternative Maßnahmen bei der Abwägung des Einsatzes von Biozid-Produkten zu berücksichtigen.

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Reihe
Texte | 23/2008
Seitenzahl
365
Erscheinungsjahr
September 2008
Autor(en)
Stefan Gartiser, Dr. Christoph Hafner, Ismene Jäger, Antonia Reihlen, Ole Ziesenitz, Heike Lüskow, Dr. Klaus Schneider, Horst Kremers, Traute Fiedler, Dr. Thomas Wacker, Mona El Atawi
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
203 68 448 / 01 u. 02
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1568 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Biozidprodukt  Informationspflicht  Prüfverfahren  Chemikaliengesetz

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 15.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/machbarkeitsstudie-zur-unterstuetzung