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Gesundheit

Das Umweltbundesamt sieht durch die Erreger der Vogelgrippe kein Risiko beim Baden im Freien


Bei der aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt sich um eine Tierkrankheit, die nur in seltenen Fällen und bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln auf Menschen überspringen kann. Da das Virus der Vogelgrippe mit dem Kot infizierter Vögel ausgeschieden wird, ist eine Belastung von Badegewässern, Kleinbadeteichen, Badebecken im Freien sowie Spiel- und Liegeflächen möglich. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich zu klären, ob diese Belastungen auch eine Gesundheitsgefahr darstellen.

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Reihe
Hintergrundpapier | 3555
Seitenzahl
2
Erscheinungsjahr
März 2006
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
27 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Vogelgrippe  Freibad  Gesundheitsrisiko  Umweltbundesamt  Infektionserreger

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.05.2017):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbundesamt-sieht-durch-erreger-vogelgrippe