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Abfall | Ressourcen

BattG-Melderegister: Antworten auf häufig gestellte Fragen


Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument „Häufig gestellte Fragen“ werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt.

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Reihe
Hintergrundpapier
Seitenzahl
6
Erscheinungsjahr
Februar 2020
Autor(en)
Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.2
Dateigröße
342 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 BattG

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.09.2020):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/battg-melderegister-antworten-auf-haeufig-gestellte?rate=7N5lUBEHblKA7wOdr57DbHR9Sr8jSjcjSlyaFrHxbno