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Luftreinhaltung 2010

Nationales Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

Programm gemäß § 8 der 33. BImSchV und der Richtlinie 2001/81/EG (NEC RL)

Die Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (⁠NEC-Richtlinie⁠) legt nationale Emissionshöchstmengen (national emission ceilings – NECs) für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (⁠NMVOC⁠) fest, die bis zum Jahre 2010 zu erreichen sind und danach nicht mehr überschritten werden dürfen. Gemäß Artikel 6 dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Programme mit Minderungsmaßnahmen zu erstellen mit dem Ziel, die Emissionshöchstmengen bis zum Jahre 2010 einzuhalten.

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Reihe
Texte | 37/2007
Seitenzahl
79
Erscheinungsjahr
August 2007
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
499 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Emissionsberechnung  Luftreinhaltemaßnahme  EU-Richtlinie

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftreinhaltung-2010-0