Die Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) legt nationale Emissionshöchstmengen (national emission ceilings – NECs) für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) fest, die bis zum Jahre 2010 zu erreichen sind und danach nicht mehr überschritten werden dürfen. Gemäß Artikel 6 dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Programme mit Minderungsmaßnahmen zu erstellen mit dem Ziel, die Emissionshöchstmengen bis zum Jahre 2010 einzuhalten.
Luft
Luftreinhaltung 2010
Nationales Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
Programm gemäß § 8 der 33. BImSchV und der Richtlinie 2001/81/EG (NEC RL)Reihe
Texte | 37/2007
Seitenzahl
79
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
499 KB
Preis
0,00 €
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