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Chemikalien

Erste Durchführung der Berichterstattung zum Europäischen Schadstoffregister (EPER) in Deutschland nach Art. 15 (3) IVU-Richtlinie


In dem Vorhaben wurde die erste Erhebung der Daten für das Europäische Schadstoffemissionsregister in Deutschland in Hinblick auf eine termin- und sachgerechte Erfüllung der Berichtspflicht für Deutschland gegenüber der EU-Kommission vorbereitet und durchgeführt. Grundlage für die Durchführung des EPER ist Artikel 15 (3) der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung („IVU-Richtlinie“). Die erhobenen Daten wurden gemäß der EPEREntscheidung zusammengeführt und ausgewertet. Parallel wurde zur Information der  Öffentlichkeit eine Internetpräsentation der deutschen EPER Daten eingerichtet.

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Seitenzahl
134
Erscheinungsjahr
März 2004
Autor(en)
Sabine Grimm, Dr. Gabriel Striegel, Dr. Barbara Rathmer, Dr. Christian Kühne
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
201 44 217
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
839 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Berichterstattungspflicht  Bundesrepublik Deutschland  Schadstoffemissionsregister  Emissionen  Datensammlung  IVU-Richtlinie

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 23.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erste-durchfuehrung-berichterstattung-europaeischen