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Wer kann den öffentlichen Teil des BattG-Melderegisters einsehen?

21.12.2018

Jeder Internetnutzer kann die zur Veröffentlichung vorgesehenen Angaben einsehen. Der öffentliche Teil des BattG-Melderegisters ist ebenfalls über die Internetseite des Umweltbundesamtes zu erreichen.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 21.12.2018):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wer-kann-den-oeffentlichen-teil-des-battg