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Haftung als Instrument des Umweltschutzes

Fachgespräch vom 31. Januar 2003 im Umweltbundesamt Berlin


Die Umwelthaftung steht auf der politischen Tagesordnung. Am 23.01.2002 hat die  EU-Kommission ihren Vorschlag für eine EG-Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie desEuropäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung betreffend die Vermeidung von Umweltschäden und die Sanierung der Umwelt) vorgelegt. Er wurde seitdem intensiv auf Ratsebene und im Europäischen Parlament verhandelt. Ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines EG-Umwelthaftungsregimes ist die am 13. 06. 2003 auf der EU-Umweltratssitzung erzielte politische Einigung der Mitgliedstaaten auf Eckpunkte für die Umwelthaftungsrichtlinie. 

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Reihe
Texte | 44/2003
Seitenzahl
95
Erscheinungsjahr
Januar 2003
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Kurzfassung
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
481 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Umweltschutz  Haftungsrecht  Tagungsbericht  Internationales Recht  Sanierungsmaßnahme  Ökologische Bewertung  Erheblicher Umweltschaden

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.08.2019):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/haftung-als-instrument-des-umweltschutzes