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Leitfaden zur Umsetzung des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) in Deutschland


Gemäß Artikel 15 (3) der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung  der Umweltverschmutzung („IVU-Richtlinie“) veröffentlicht die Kommission alle drei Jahre ein Verzeichnis der wichtigsten Emissionen und ihrer Quellen anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen.“ Für die Mitgliedstaaten ergibt sich hieraus die Verpflichtung, die erforderlichen Daten zu erheben, auszuwerten und der Europäischen Kommission zu berichten. In der Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 2000 über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters ( EPER – ‚European Pollutant ⁠Emission⁠ Register‘) 2000/479/EG („EPER-Entscheidung“) werden die Anforderungen an Inhalt und Form dieses Verzeichnisses konkretisiert.

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Reihe
Texte | 50/2001
Seitenzahl
98
Erscheinungsjahr
Oktober 2001
Autor(en)
Christian Kühne, Gabriel Striegel
Kurzfassung
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
201 12 311
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1029 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Europäische Kommission  Schadstoffemissionsregister  Emissionsüberwachung

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 19.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-zur-umsetzung-des-europaeischen