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Studie über produktbezogene Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Lösemittel-Richtlinie


Die „Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, (nachfolgend EG-Lösemittel-RL), ist gemäß ihrem Art. 15 bis zum April 2001 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Flüchtige organische Verbindungen (engl.: volatile organic compounds, nachfolgend: ⁠VOC⁠) sind Vorläufersubstanzen für die Sommersmogbildung. Aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes soll deren ⁠Emission⁠ reduziert werden.

Reihe
Texte | 09/2000
Seitenzahl
7
Erscheinungsjahr
Januar 2000
Autor(en)
Andreas Ahrens, Dirk Jepsen, Martin Hack
Kurzfassung
Kurzfassung dt./engl.
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
298 44 758
Verlag
Umweltbundesamt
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Lösungsmittel-Richtlinie  Umweltschutzvorschrift

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 02.07.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/studie-ueber-produktbezogene-massnahmen-zur