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UVgO für den Bund in Kraft getreten

rotes Puzzelteil mit Paragrafenzeichen

Unterschwellenvergabeordnung nun für den Bund in Kraft
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Im Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bekannt gemacht. Das neue Regelwerk ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung am 2. September 2017 in Kraft getreten.

11.09.2017

Mit dem BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 (– II A 3 - H 1012-6/16/10003:003) wurde die Verwaltungsvorschrift zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung geändert. Folge dieser Änderung ist, dass die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) damit für den Bereich des Bundes in Kraft gesetzt ist.

Auf Landesebene gilt die UVgO erst, wenn die Länder sie durch Erlasse bzw. geänderte Gesetze in Kraft setzen.

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  • BMWi - Unterschwellenvergabeordnung
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.12.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/uvgo-fuer-den-bund-in-kraft-getreten