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Blauer Engel: Neue Kriterien für Gartengeräte und Drucker

Ein elektrischer Rasenmäher, der auf einer grünen Wiese steht

Der grüne Daumen sollte nicht zu viele Emissionen verursachen.
Quelle: Yantra / Fotolia

Der „Blaue Engel“ hilft, beim Einkauf und bei der Beschaffung, umweltfreundliche und gesundheitsschonende Produkte auszuwählen. Für die Produktgruppen Gartengeräte und Drucker wurden die Kriterien des Umweltzeichens im vergangenen Jahr weiterentwickelt. Sie sind nun von der Jury Umweltzeichen beschlossen und veröffentlicht.

10.07.2017

Der Blaue Engel zeichnet Gartengeräte aus, die dem fortgeschrittenen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen und unterhalb der gesetzlichen Anforderungen liegen. Verbrennungsmotorbetriebene Geräte bleiben hinsichtlich der Lärmbelastung hinter dem Stand neuerer Techniken zurück. Diese Geräte sind daher in der aktuellen Vergabegrundlage nicht mehr enthalten. Der Geltungsbereich umfasst nun ausschließlich Gartengeräte mit Elektromotor (Netz- oder Akkubetrieb), wobei der Fokus auf akkubetriebenen Geräten liegt.

Im Geltungsbereich des Blauen Engels für Drucker und Multifunktionsgeräte sind reine Kopierer ohne Druckfunktion nicht mehr enthalten. Diese werden inzwischen kaum noch hergestellt und sind daher nicht mehr marktrelevant. Die Energieanforderungen werden nunmehr strikt am Energy-Star ausgerichtet. Die mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Geräte müssen diese jedoch um 30 % unterschreiten. Ferner gelten weiterhin anspruchsvolle Werte für Rückkehrzeiten. Die in der Vergabegrundlage des Blauen Engels aufgeführten Geräte müssen einen Duplexdruck anbieten. Dieser muss im Auslieferungszustand voreingestellt sein.

Links

  • Blauer Engel Gartengeräte (RAL-UZ 206)
  • Blauer Engel Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 205)
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 Drucker  Multifunktionsgeräte  Gartengeräte Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 23.08.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/blauer-engel-neue-kriterien-fuer-gartengeraete