Maßnahmen Stadt für Morgen
                                    
  
              
                                                                 
                        sofort - 2017
 - Neue Baugebietskategorie in die Baunutzungsverordnung zur Förderung der Innenentwicklung und des Flächensparens 
- Weiterentwicklung des Raumordnungsgesetzes um „quantifizierte Vorgaben zur Veringerung der Flächeninanspruchnahme“ 
- Dauerhafte Etablierung einer eigenen Förderkulisse für das Stadtgrün 
- Verstärkung von Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen 
- Finanzielle Förderung von Lärm mindernden Fahrbahnbelägen 
- Konsequenter Einsatz von Lärmminderungsmaßnahmen für die Schieneninfrastruktur 
- Lärmminderung durch „Soundscaping“ 
- Verankerung der „doppelte Innenentwicklung“ im Städtebaurecht 
- Flexibilisierung der Stellplatzverordnungen und -satzungen 
- Verstärkter Einsatz von Städtebaufördermitteln zum Rückbau von überdemensionierten Straßen und Parkplätzen 
- Einführung einer obligatorischen UP-Vorprüfung 
- Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten und vereinfachten Verfahren 
- Stärkung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung 
- Modellvorhaben zur besseren Berücksichtigung der „grünen und blauen Infrastruktur“ in der Planungspraxis 
- Ausbau der Vorbildfunktion des Bundes 
- Baulicher Lärmschutz gemäß VDI 4100 
- Errichtung geeigneter Fahrradabstellanlagen 
- Initiierung eines integrierten Förderprogramms Elektromobilität 
- Vorrangige Förderung von leitungsgebundenen Antrieben 
- Ausweisung eines Führungsnetzes für den Lkw- Schwerlastverkehr in Städten 
- Durchsetzung der StVO im ießenden und ruhenden Verkehr 
- Umweltkriterien bei Smart-City-Konzepten 
- Verstärkte Information, Kooperation und Abstimmung zwischen benachbarten Städten bzw. zwischen Städten und ihren Umlandgemeinden 
   kurzfristig - 2020
 - Verankerung der „doppelte Innenentwicklung“ im Städtebaurecht
- Flexibilisierung der Stellplatzverordnungen und -satzungen
- Verstärkter Einsatz von Städtebaufördermitteln zum Rückbau von überdemensionierten Straßen und Parkplätzen
- Einführung einer obligatorischen UP-Vorprüfung
- Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten und vereinfachten Verfahren
- Stärkung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung
- Modellvorhaben zur besseren Berücksichtigung der „grünen und blauen Infrastruktur“ in der Planungspraxis
- Ausbau der Vorbildfunktion des Bundes
- Ausweisung „ruhiger Gebiete“
- Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten
- Anpassung des Straßenverkehrsrechts mit dem Ziel, Kommunen die Entscheidungskompetenz für angepasste Tempolimits zu geben
- Geräuschgrenzwerte für Kraftfahrzeuge und Reifen
- Nachtflugbeschränkungen an stadtnahen Flughäfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr
- Au au eines lückenlosen, sicheren, attraktiven, umwegefreien Fußwegenetzes
- Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um eine Regelung für „fußgängerfreundliche Mischverkehrsflächen“
- Revision des Personenbeförderungsgesetzes
- Vorzug von Carsharing gegenüber dem motorisierten Individualverkehr
- Integration von intelligenter Ladeinfrastruktur und Lade ächen bei der Planung und Sanierung von Wohn- und Geschäfshäusern
- Neuausrichtung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an Umweltzielen und Angebotsqualität
- Anwendung von Umweltstandards und Kriterien für Barrierefreiheit bei der Anschaffung von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs
- Separate Fahrspuren für den Öffentlichen Verkehr
- Förderung von konsolidierten, lokal angepassten Lösungen für eine ökologische „letzte Meile“
- Förderprogramm (Elektro-)Lastenräder im Personenwirtschaftsverkehr 
- Auf- und Ausbau des Parkraummanagements
- Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte motorisierte Fahrzeuge nach Umweltkriterien
- Ökologische Rahmensetzung für autonomes Fahren
- Verbesserung multimodaler Angebote durch ein Förderprogramm
- Nutzung informeller Prozesse und Instrumente zur Vorbereitung und Begleitung förmlicher Planungsverfahren
- Neue Formate der Teilhabe und Eigeninitiative in Stadtentwicklungsprozessen
- Nutzung des Potenzials urbaner Gärten
 
    kurzfristig bis mittelfristig - 2025
 - Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Siedlungsschwerpunkte und Siedlungsachsen
- Entwicklung von Standards für die quantita- tive und qualitative Grün- und Freiraumversorgung
- Barrierefreien Zugang und die bedarfsgerechte Gestaltung von öffentlichen Räumen
- Förderung der Bauwerksbegrünung
- Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
- Ausbau von möglichst kreuzungsfreien Radschnellwegen
- Erhöhung der Regionalisierungsmittel und Berücksichtigung von Umweltkriterien
- Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs durch partizipative Entscheidungsprozesse
- Zertifizierung von geräuscharmen Fahrzeugen, Geräten und Prozessen zur Förderung einer leisen letzten Meile der Distributionslogistik
- Fahrleistungsabhängige und verursachergerechte Straßennutzungsgebühr
- Nationale Open-City-Data-Initiative
   mittelfristig - 2030
 - Fluglärmobergrenzen
- Ökologische und sozialverträgliche Umgestaltung der Entfernungspauschale
- Aufbau von intelligenten Verkehrsmanagementsystemen