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Maßnahmen Stadt für Morgen

29.03.2017

sofort - 2017

  • Neue Baugebietskategorie in die Baunutzungsverordnung zur Förderung der Innenentwicklung und des Flächensparens 
  • Weiterentwicklung des Raumordnungsgesetzes um „quantifizierte Vorgaben zur Veringerung der Flächeninanspruchnahme“ 
  • Dauerhafte Etablierung einer eigenen Förderkulisse für das Stadtgrün 
  • Verstärkung von Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen 
  • Finanzielle Förderung von Lärm mindernden Fahrbahnbelägen 
  • Konsequenter Einsatz von Lärmminderungsmaßnahmen für die Schieneninfrastruktur 
  • Lärmminderung durch „Soundscaping“ 
  • Verankerung der „doppelte Innenentwicklung“ im Städtebaurecht 
  • Flexibilisierung der Stellplatzverordnungen und -satzungen 
  • Verstärkter Einsatz von Städtebaufördermitteln zum Rückbau von überdemensionierten Straßen und Parkplätzen 
  • Einführung einer obligatorischen UP-Vorprüfung 
  • Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten und vereinfachten Verfahren 
  • Stärkung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung 
  • Modellvorhaben zur besseren Berücksichtigung der „grünen und blauen Infrastruktur“ in der Planungspraxis 
  • Ausbau der Vorbildfunktion des Bundes 
  • Baulicher Lärmschutz gemäß VDI 4100 
  • Errichtung geeigneter Fahrradabstellanlagen 
  • Initiierung eines integrierten Förderprogramms Elektromobilität 
  • Vorrangige Förderung von leitungsgebundenen Antrieben 
  • Ausweisung eines Führungsnetzes für den Lkw- Schwerlastverkehr in Städten 
  • Durchsetzung der StVO im ießenden und ruhenden Verkehr 
  • Umweltkriterien bei Smart-City-Konzepten 
  • Verstärkte Information, Kooperation und Abstimmung zwischen benachbarten Städten bzw. zwischen Städten und ihren Umlandgemeinden 

kurzfristig - 2020

  • Verankerung der „doppelte Innenentwicklung“ im Städtebaurecht
  • Flexibilisierung der Stellplatzverordnungen und -satzungen
  • Verstärkter Einsatz von Städtebaufördermitteln zum Rückbau von überdemensionierten Straßen und Parkplätzen
  • Einführung einer obligatorischen UP-Vorprüfung
  • Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten und vereinfachten Verfahren
  • Stärkung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung
  • Modellvorhaben zur besseren Berücksichtigung der „grünen und blauen Infrastruktur“ in der Planungspraxis
  • Ausbau der Vorbildfunktion des Bundes
  • Ausweisung „ruhiger Gebiete“
  • Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten
  • Anpassung des Straßenverkehrsrechts mit dem Ziel, Kommunen die Entscheidungskompetenz für angepasste Tempolimits zu geben
  • Geräuschgrenzwerte für Kraftfahrzeuge und Reifen
  • Nachtflugbeschränkungen an stadtnahen Flughäfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr
  • Au au eines lückenlosen, sicheren, attraktiven, umwegefreien Fußwegenetzes
  • Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um eine Regelung für „fußgängerfreundliche Mischverkehrsflächen“
  • Revision des Personenbeförderungsgesetzes
  • Vorzug von Carsharing gegenüber dem motorisierten Individualverkehr
  • Integration von intelligenter Ladeinfrastruktur und Lade ächen bei der Planung und Sanierung von Wohn- und Geschäfshäusern
  • Neuausrichtung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an Umweltzielen und Angebotsqualität
  • Anwendung von Umweltstandards und Kriterien für Barrierefreiheit bei der Anschaffung von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs
  • Separate Fahrspuren für den Öffentlichen Verkehr
  • Förderung von konsolidierten, lokal angepassten Lösungen für eine ökologische „letzte Meile“
  • Förderprogramm (Elektro-)Lastenräder im Personenwirtschaftsverkehr 
  • Auf- und Ausbau des Parkraummanagements
  • Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte motorisierte Fahrzeuge nach Umweltkriterien
  • Ökologische Rahmensetzung für autonomes Fahren
  • Verbesserung multimodaler Angebote durch ein Förderprogramm
  • Nutzung informeller Prozesse und Instrumente zur Vorbereitung und Begleitung förmlicher Planungsverfahren
  • Neue Formate der Teilhabe und Eigeninitiative in Stadtentwicklungsprozessen
  • Nutzung des Potenzials urbaner Gärten

 

kurzfristig bis mittelfristig - 2025

  • Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Siedlungsschwerpunkte und Siedlungsachsen
  • Entwicklung von Standards für die quantita- tive und qualitative Grün- und Freiraumversorgung
  • Barrierefreien Zugang und die bedarfsgerechte Gestaltung von öffentlichen Räumen
  • Förderung der Bauwerksbegrünung
  • Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
  • Ausbau von möglichst kreuzungsfreien Radschnellwegen
  • Erhöhung der Regionalisierungsmittel und Berücksichtigung von Umweltkriterien
  • Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs durch partizipative Entscheidungsprozesse
  • Zertifizierung von geräuscharmen Fahrzeugen, Geräten und Prozessen zur Förderung einer leisen letzten Meile der Distributionslogistik
  • Fahrleistungsabhängige und verursachergerechte Straßennutzungsgebühr
  • Nationale Open-City-Data-Initiative

mittelfristig - 2030

  • Fluglärmobergrenzen
  • Ökologische und sozialverträgliche Umgestaltung der Entfernungspauschale
  • Aufbau von intelligenten Verkehrsmanagementsystemen
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 29.03.2017):https://www.umweltbundesamt.de/massnahmen-stadt-fuer-morgen