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Vereinbarung mit Handel macht Plastiktüten kostenpflichtig

Menschen mit Plastiktüten beim Einkaufsbummel

EU-weit liegt der Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten bei etwa 198 Stück im Jahr.
Quelle: Christian Müller / Fotolia.com

Am 1. Juli 2016 ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und Handelsvertretern in Kraft getreten, die die Zahl der Plastiktüten eindämmen soll. Sie besagt, dass bis zum Jahr 2018 mindestens 80 Prozent der von den teilnehmenden Unternehmen sowie der Mitgliedsunternehmen der Verbände in Verkehr gebrachten Kunststofftüten Geld kosten. Wie viel Geld, bleibt dem Handel überlassen.

19.07.2016

Die Unternehmen, die sich der Vereinbarung angeschlossen haben, organisieren und finanzieren außerdem das ⁠Monitoring⁠ der Wirksamkeit der Vereinbarung. Das Bundesumweltministerium sorgt für die Prüfung dieser jährlichen Monitoringberichte und veröffentlicht die Ergebnisse. Hintergrund ist eine Verordnung der EU, die den Mitgliedsstaaten vorschreibt, den Verbrauch von Plastiktüten bis zum Jahr 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu begrenzen. In Deutschland liegt der Verbrauch derzeit bei etwa 70 Plastiktüten pro Kopf und Jahr.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 19.07.2016):https://www.umweltbundesamt.de/themen/vereinbarung-handel-macht-plastiktueten