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Mehr Anlagensicherheit bei Wind, Schnee und Eis

Verkehrsschild warnt vor Schnee- und Sturmgefahr

Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, müssen besonders sicher sein – bei jedem Wetter
Quelle: trendobjects / Fotolia.com

Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, wie etwa Chemiefabriken oder Gefahrstofflager, müssen zukünftig besser gegen Wind, Schnee- und Eislasten gesichert werden. Grundlage ist eine neue Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS), die im Juli 2015 in Deutschland in Kraft trat.

09.10.2015

Neue Anlagen in solchen Betriebsbereichen müssen künftig Wind-, Schnee- und Eislasten standhalten, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten. Mit extremen Schneelasten muss künftig im gesamten Bundesgebiet kalkuliert werden. Außerdem sind Vorkehrungen gegen Schwingungen und den Aufprall von Gegenständen bei Sturm zu treffen. Bestehende Anlagen müssen innerhalb von fünf Jahren überprüft und innerhalb von zehn Jahren angepasst werden. Betreibern immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen wird die Anwendung der neuen Anforderungen empfohlen.

Mit der TRAS 320 wird das Zusammenwirken von Bau- und Immissionsschutzrecht bei Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential klargestellt. Zur TRAS 320 sind Hinweise und Erläuterungen sowie ein Forschungsbericht des ⁠UBA⁠ erschienen.

Links

  • TRAS 320, Hinweise und Erläuterungen, Forschungsbericht
  • allgemeine Infos zur Anlagensicherheit: UBA-Themenseite
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 Anlagensicherheit  Störfall-Verordnung  Technische Regel für Anlagensicherheit  TRAS 320  Windlast  Eislast  Schneelast  Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 04.09.2020):https://www.umweltbundesamt.de/themen/mehr-anlagensicherheit-bei-wind-schnee-eis