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Chemikalienverordnung REACH: Unternehmen müssen nachbessern

Deckblatt des Leitfadens

Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

Viele Dossiers, die Unternehmen zur Registrierung ihrer Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen müssen, sind fehlerhaft oder unvollständig. Das zeigt eine Überprüfung, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des UBA durchführte.

08.10.2015

58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Hier müssen die Unternehmen nachbessern.“, so ⁠UBA⁠-Präsidentin Maria Krautzberger. „Die ECHA benötigt zusätzliche Ressourcen für die Prüfung der Registrierungen. Die Situation wird sich nur verbessern, wenn ausreichend Dossiers geprüft und unzureichende Registrierungen nicht akzeptiert werden.“

Links

  • Presse-Information
  • Zusammenfassung der Studie auf REACH-Info.de

Publikationen

  • REACH Compliance: Data Availability of REACH Registrations - Part 1: Screening of chemicals > 1000 tpa
Artikel:

Schlagworte:
 REACH  Europäische Chemikalienpolitik  EU-Chemikalienverordnung  Registrierungsdossier  Chemikalienregistrierung  Chemikalienbewertung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 08.10.2015):https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalienverordnung-reach-unternehmen-muessen